Elterngeldfreibetrag bei ALG II

Hallo an alle Experten,

hier ein Frage zum Elterngeldfreibetrag von ALGII-Empfängern.

Nach Beschluss der Bundesregierung im Haushaltsbegleitgesetz 2011 (Sparpaket) haben ALGII-Empfänger keinen Elterngeldfreibetrag von 300 EUR mehr. Konkret heißt das, dass auf dem ALGII-Bescheid 300 EUR weniger stehen. Dazu im Gesetzestext:

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 10 Absatz 5:

„Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes.“

Laut Haushaltsbegleitgesetz 2011 sind jedoch weiterhin maximal 300 EUR anrechnungsfrei, wenn das Elterngeld auf der Basis einer vorherigen Erwerbstätigkeit berechnet wurde. Dazu im gleichen Absatz:

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 10 Absatz 5:

„Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleibt das
Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten durchschnittlich erzielten
Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.“

Auch die Elterngeldstelle weist in einem Informationsschreiben auf diesen Tatbestand hin:

„Sonderregelung Elterngeldfreibetrag: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig
waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag
entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe
bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei.“

Hier nun folgender konkreter Fall:

Eine ALGII-Empfängerin, die vorher auf geringfügiger Basis erwerbtätig war (freiberuflich als Studentin), hat bei der Elterngeldstelle den Mindestbetrag von 300 EUR Elterngeld beantragt. Nachdem ihr schon im September ein Leistungsbescheid der ARGE zuging, dass im Januar 2011 ihr Elterngeld voll als Einkommen angerechnet wird, hatte sie im Januar somit 300 EUR weniger.

Dann erhielt sie von der Elterngeldstelle besagten Informationsbrief und liess ihr Elterngeld auf Basis ihrer vorherigen Erwerbstätigkeit neu berechnen, wobei 320 EUR rauskamen. Das meldete sie nun der ARGE und wartete auf einen neuen Bescheid, welcher ihr einerseits die 300 EUR für Januar zusprechen würde, jedoch auch die bis dahin zu viel gezahlten 20 EUR des Elterngeldes zurückfordern würde. Leider komm nur ein Bescheid über die Rückzahlung der zuviel gezahlten Leistungen.

Auch der Leistungsbescheid für den neuen Berechnungszeitraum Feb-Juli enthielt weiterhin 300 EUR weniger, also rechnete ihr das Elterngeld von 320 EUR voll als Erwerbseinkommen an.

Auf Nachfrage bei der ARGE wurde ihr gesagt, dass die Elterngeldstelle mit ihrem Informationsschreiben einen Fehler gemacht hätte und dass das Elterngeld in jedem Falle voll auf das ALGII angerechnet wird.

Laut Änderungen im Elterngeldgesetz hat sie meiner Meinung nach immer noch einen Elterngeldfreibetrag. Was sagen die Experten dazu, denke ich richtig?

Vielen vielen Dank für die Hilfe!
Ilka

Hi,

Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten
durchschnittlich erzielten
Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300
Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt."

Dieser Absatz wurde auf Drängen des Bundesrates kurzfristig vor der Verabschiedung hinzugefügt. Die Jobcenter (ARGEn gibt’s ja nicht mehr nach dem vorauseilenden Handeln der BA) haben dies allerdings wohl noch nicht alle mitbekommen.
Allerdings ist die Formulierung leider zweideutig: entweder der zugrundeliegende Durchschnittsverdienst oder das hieraus berechnete Elterngeld ist bis zu 300 € anrechnungsfrei.
Sofern aber mehr als das Mindestelterngeld heraus kommt, sind 300 € auf jeden Fall von der Bestimmung erfasst.

jedoch auch die bis dahin zu viel gezahlten
20 EUR des Elterngeldes zurückfordern würde. Leider komm nur
ein Bescheid über die Rückzahlung der zuviel gezahlten
Leistungen.

wieso zuviel gezahlt? mMn ist gar nichts zurück zu zahlen, da für den übersteigenden Betrag die allg. 30 € Versicherungspauschale gilt.

Auf Nachfrage bei der ARGE wurde ihr gesagt, dass die
Elterngeldstelle mit ihrem Informationsschreiben einen Fehler
gemacht hätte und dass das Elterngeld in jedem Falle voll auf
das ALGII angerechnet wird.

Den Fehler hat das Jobcenter gemacht. Wenn die schon nicht das Gesetz lesen wollen, dann aber doch sicher die Geschäftsanweisung der BA. Interessant und im Beispiel klar formuliert

_"In den letzten zwölf Monaten vor der Geburt wurde ein Erwerbseinkommen von durchschnittlich 250 Euro monatlich erzielt.

Von dem Elterngeld in Höhe von 300 Euro bleiben demnach 250 Euro anrechnungsfrei. Die verbleibenden 50 Euro sind als Einkommen zu berücksichtigen."_

ist allerdings:

    1. interpretiert die BA die zweideutige Bestimmung zugunsten der Hilfeempfänger (bzw. künftig Leistungsberechtigten) und
    1. „vergisst“ sie die Versicherungspauschale.

Gruß
Ingo