Hallo an alle Experten,
ich habe ein Frage zum Elterngeldfreibetrag von ALGII-Empfängern.
Nach Beschluss der Bundesregierung im Haushaltsbegleitgesetz 2011 (Sparpaket) haben ALGII-Empfänger keinen Elterngeldfreibetrag von 300 EUR mehr. Konkret heißt das, dass auf dem ALGII-Bescheid 300 EUR weniger stehen. Dazu im Gesetzestext:
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 10 Absatz 5:
„Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes.“
Laut Haushaltsbegleitgesetz 2011 sind jedoch weiterhin maximal 300 EUR anrechnungsfrei, wenn das Elterngeld auf der Basis einer vorherigen Erwerbstätigkeit berechnet wurde. Dazu im gleichen Absatz:
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 10 Absatz 5:
„Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleibt das
Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten durchschnittlich erzielten
Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.“
Auch die Elterngeldstelle weist in einem Informationsschreiben auf diesen Tatbestand hin:
„Sonderregelung Elterngeldfreibetrag: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig
waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag
entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe
bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei.“
Mein Fall ist nun folgender:
Als ALGII-Empfängerin, die vorher auf geringfügiger Basis erwerbtätig war (freiberuflich als Studentin) habe ich bei der Elterngeldstelle den Mindestbetrag von 300 EUR Elterngeld beantragt. Nachdem mir schon im September ein Leistungsbescheid der ARGE zuging, dass im Januar 2011 mein Elterngeld voll als Einkommen angerechnet wird, hatte ich im Januar somit 300 EUR weniger.
Dann erhielt ich von der Elterngeldstelle besagten Informationsbrief und liess mein Elterngeld auf Basis meiner vorherigen Erwerbstätigkeit neu berechnen, wobei 320 EUR rauskamen. Das meldete ich nun der ARGE und wartete auf einen neuen Bescheid, welcher mir einerseits die 300 EUR für Januar zusprechen würde, jedoch auch die bis dahin zu viel gezahlten 20 EUR des Elterngeldes zurückfordern würde. Leider komm nur ein Bescheid über die Rückzahlung der zuviel gezahlten Leistungen.
Auch der Leistungsbescheid für den neuen Berechnungszeitraum Feb-Juli enthielt weiterhin 300 EUR weniger, also rechnete mir das Elterngeld von 320 EUR voll als Erwerbseinkommen an.
Auf Nachfrage bei der ARGE wurde mir gesagt, dass die Elterngeldstelle mit ihrem Informationsschreiben einen Fehler gemacht hätte und dass das Elterngeld in jedem Falle voll auf das ALGII angerechnet wird.
Laut Änderungen im Elterngeldgesetz habe ich meiner Meinung nach immer noch einen Elterngeldfreibetrag. Was sagen die Experten dazu, denke ich richtig?
Vielen vielen Dank für die Hilfe!
Ilka