Elterngeldfreibetrag bei ALGII

Hallo an alle Experten,

ich habe ein Frage zum Elterngeldfreibetrag von ALGII-Empfängern.

Nach Beschluss der Bundesregierung im Haushaltsbegleitgesetz 2011 (Sparpaket) haben ALGII-Empfänger keinen Elterngeldfreibetrag von 300 EUR mehr. Konkret heißt das, dass auf dem ALGII-Bescheid 300 EUR weniger stehen. Dazu im Gesetzestext:

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 10 Absatz 5:

„Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes.“

Laut Haushaltsbegleitgesetz 2011 sind jedoch weiterhin maximal 300 EUR anrechnungsfrei, wenn das Elterngeld auf der Basis einer vorherigen Erwerbstätigkeit berechnet wurde. Dazu im gleichen Absatz:

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 10 Absatz 5:

„Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleibt das
Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten durchschnittlich erzielten
Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.“

Auch die Elterngeldstelle weist in einem Informationsschreiben auf diesen Tatbestand hin:

„Sonderregelung Elterngeldfreibetrag: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig
waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag
entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe
bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei.“

Mein Fall ist nun folgender:

Als ALGII-Empfängerin, die vorher auf geringfügiger Basis erwerbtätig war (freiberuflich als Studentin) habe ich bei der Elterngeldstelle den Mindestbetrag von 300 EUR Elterngeld beantragt. Nachdem mir schon im September ein Leistungsbescheid der ARGE zuging, dass im Januar 2011 mein Elterngeld voll als Einkommen angerechnet wird, hatte ich im Januar somit 300 EUR weniger.

Dann erhielt ich von der Elterngeldstelle besagten Informationsbrief und liess mein Elterngeld auf Basis meiner vorherigen Erwerbstätigkeit neu berechnen, wobei 320 EUR rauskamen. Das meldete ich nun der ARGE und wartete auf einen neuen Bescheid, welcher mir einerseits die 300 EUR für Januar zusprechen würde, jedoch auch die bis dahin zu viel gezahlten 20 EUR des Elterngeldes zurückfordern würde. Leider komm nur ein Bescheid über die Rückzahlung der zuviel gezahlten Leistungen.

Auch der Leistungsbescheid für den neuen Berechnungszeitraum Feb-Juli enthielt weiterhin 300 EUR weniger, also rechnete mir das Elterngeld von 320 EUR voll als Erwerbseinkommen an.

Auf Nachfrage bei der ARGE wurde mir gesagt, dass die Elterngeldstelle mit ihrem Informationsschreiben einen Fehler gemacht hätte und dass das Elterngeld in jedem Falle voll auf das ALGII angerechnet wird.

Laut Änderungen im Elterngeldgesetz habe ich meiner Meinung nach immer noch einen Elterngeldfreibetrag. Was sagen die Experten dazu, denke ich richtig?

Vielen vielen Dank für die Hilfe!
Ilka

Hallo

http://hartz.info/index.php?topic=26962.0
„Bei ALG II-Beziehern, deren Elterngeld sich anhand ihres vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens bemisst, bleibt Elterngeld i.H. des zur Berechnung des Elterngeldes herangezogenen Erwerbseinkommens (67% desselben) anrechenfrei, max. i.H.v. 300 Euro (bei Verlängerungsoption i.H.v. 150 Euro) je Monat. Was darüber liegt, wird als sonstiges Einkommen beim ALG II angerechnet. - Bei allen anderen (arbeitslosen) ALG II-Beziehern wird Elterngeld als sonstiges Einkommen voll auf ihr ALG II angerechnet.
Sofern es sich beim angerechneten Elterngeld um das einzige Einkommen des Elterngeldbeziehers handelt, können davon u.a. der Freibetrag für priv. Versicherungen i.H.v. 30 Euro, Pflichtbeiträge wie KFZ-Haftpflicht und der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgesetzt werden.“
Und auch:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…

Genaueres kann man dir ansonsten dort im Forum Hartz.info sagen… die sind immer auf dem aktuellsten Stand.

LG

Hallo Ilka,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen. Ich hoffe, dass Du von den anderen entsprechende Antworten bekommst und drücke Dir die Daumen.

Viel Erfolg.

Elterngeld ist Einkommensersatz. Grundsätzlich ist Elterngeld deshalb auf alle anderen Einkommensabhängigen Sozialleistungen anzurechnen. Dies betrifft insbesondere das Arbeitslosengeld II. Seit dem 01.01.2011 ist der ursprüngliche Freibetrag von 300 Euro weggefallen!

Begründung: Elterngeld dient als ausgleich zum fehlenden Erwerbseinkommen. Bei Sozialleistungen ist dieser Ausgleich aber bereits geschaffen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld_%28Deutschla…

somit auch meine Rechtsauffassung, dass es (leider) keine anrechnungsfreien Leistungen mehr gibt, die iNfo des Jobcenters richtig und der InfoBrief schlichtweg falsch ist. Aber die können das gern von der Rechtsstelle prüfen lassen indem sie Widerspruch mit verweis auf das Schreiben einlegen. Das ist ein legitimes Rechtsmittel.
Außerdem können sie als ALG II Empfängerin im Rahmen der Prozeßkostenbeihilfe diesbezüglich einen Rechtsanwalt für Sozialrecht beratend konsultieren.

Gruß Gwenhyfar

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Seit 1.1.2011 wird das Elterngeld in Höhe von 300,00 EUR abzüglich einer Pauschale in Höhe von 30 EUR monatlich zu Ihren Gunsten auf den Bedarf angerechnet. Das heißt, es werden tatsächlich nur 270 EUR angerechnet. Leider sind die Informationen dazu in den Medien nicht richtig dargestellt worden.
Diese Regelung betrifft nur Empfänger von Elterngeld, die vor der Geburt des Kindes nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Es soll eine andere Berechnungs- und Anrechnungsweise existieren, wenn das Elterngeld aufgrund vorhergehender Beschäftigungszeiten berechnet wurde. Allerdings kann ich dazu keine konkreten Informationen geben, da ich diesen parktischen Fall bisher nicht hatte.

Eltergeld ist nicht mein Ding, sorry. Habe meinen Sohn ab Geburt und ohne Gelder aufgezogen. Als es dann soweit war, hatte ich keinen Anspruch.

LG, Andi

Hallo,

leider wird das Elterngeld bei ALG II voll als Einkommen angerechnet. Allerdings hätte Deine Elterngeldstelle Dich anschreiben müssen, dass Du die Möglichkiet hast, den REst des Elterngeld im Dezember komplett auszahlen zu lassen. Aber das ist wohl unterbleieben.
Du musst jetzt bei Deinem Jobcenter einen Widerspruch gegen die Anrechnung des Elterngeldes einlegen. Die Anrechnung verstösst gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Es darf nicht sein, dass Andere besserverdienende das Geld behalten dürfen und Du nicht (und ich vermute als Alleinerziehende). Den Wortlaut kannst Du finden unter:
tacheles-sozialhilfe.de oder unter
gegen-hartz.de

Hier gibt es für diesen Fall bereits Musterwidersprüche, die Du für Deinen Widerspruch einsetzen kannst. Es wird aber mit Sicherheit beim Sozialgericht landen, und kann sogar bis zum Verfassungsgericht gehen. Du solltest Dir eine Erwerbsloseninitiative in Deiner Nähe zur Unterstützung suchen, oder zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen.

Regi

Hallo,

es tut mir leid, aber da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuss, aber mit dem Elterngeld kenne ich mic nicht aus.
Gruß Nele

Sorry, ich habe die Frage erst jetzt lesen können. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen erledigt.

Gruß,
Rainer