Elterngeldrechnung

Hallo,

  1. hauptberuflich bin ich Promotionsstudentin.
  2. Nebenberuflich bin ich als Freiberufler angemeldet und verdiene darin.
  3. gehe ich in manchen Monaten auf Vertragsbasis (Lohnsteuerkarte) arbeiten.

Mein Einkommen ist sehr unregelmäßig und immer von unterschiedlicher Höhe.

Wie wird in diesem Fall das Elterngeld berechnet?

Das Baby wird Ende August kommen.

Vielen Dank für eine Antwort.

Grüße
drakewoman

Hi!
Das Elterngeld ermittelt sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Wird das Kind also im August geboren, dann sind die Monate August 2010 bis Juli 2011 maßgebend. Im Rahmen der selbstständigen Arbeit ist der Gewinn der entsprechenden Monate maßgebend (Betriebseinnahmen - Betriebsausgabe), im Rahmen der nichtselbstständigen Arbeit der Nettolohn abzgl. Werbungskostenpauschale.

Also, falls Du in den letzten Monaten nicht so viel Erwerbseinkommen hattest, dann kannst Du jetzt noch ordentlich loslegen und bis Juli noch viel Geld verdienen. Ansonsten bleibt Dir ja immer noch der Mindestsatz von 300 Euro monatlich (sofern 65 v.H. des durchschnittlichen Erwerbseinkommens geringer sind).

Na dann alles Gute für Dich und Euer Baby!

LG

Fair1207

Hallo, das Eltengeld wird hier, wie überall anders auch, aus dem durchshcnittlichen EInkommen der 12 letzten vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz (wenn Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht) oder der Geburt berechnet.

Einfach alles addieren, alle Einkunftsartern der Erwrbstätigkeit, die vorlieen, 920 Euro abziehen und das ganze durch 12 teilen.

Damit hat man dann die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld!

Hallo Aline,

herzlichen Glückwunsch erstmal.

Die Gehälter der letzten 12 Monate vor der Mutterschutzfrist werden zusammengerechnet und durch 12 geteilt. Davon werden die rund 60 % Elterngeld berechnet.

Alles Gute

Lore

Hallo,
das Elterngeld ermittelt sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate. Das Durchschnittseinkommen ist Basis der Berechnung. Das Einkommen müssen Sie gegenüber der Elterngeldstelle belegen. Sofern Sie während des Elterngeldbezugs weiter verdienen, wird dieser Verdienst vom Elterngeld abgezogen. Schöne Grüße und alles Gute! SAM