Elternhaftung bei Miderjährigen

Hi zusammen!

Wir haben ein Rennpferd in einem Stall stehen, alles wunderbar.
Was wäre denn nun eigentlich, wennd as Pferd auf dem Paddock steht, und ein Kind

Ein Ausfall des Tieres und Arztkosten, nicht-Teilnahme an
Turnieren etc , wer kommt dqafür dann auf??

Wenn es sich nicht um eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern handelt, niemand bzw. der Besitzer. Wenn schon, dann die Eltern. Wann es eine Verletzung der Aufsichtspflicht war und wann nicht, ist stark vom Einzelfall abhängig -> Gericht.

LG
Stuffi

Hallo,

Was wäre denn nun eigentlich, wennd as Pferd auf dem Paddock
steht, und ein Kind

Wann liegt denn eine Unterlassung der Aufsichtspflicht vor, also so grundsätzlich?!

Bleibt also nur das Kind selber. Kinder ab 7 (ab 10 im
Strassenverkehr) haften prinzipiell für die Schäden die sie
verursachen. Ist das Kind also jünger, hat der
Pferdeeigentümer völlig gelitten - niemand ersetzt ihm seinen
Schaden. Ansonsten kann der Eigentümer nur das Kind verklagen.
Da Kinder aber im Allgemeinen nicht über die hier zu Debatte
stehenden Summen vefügen (die Eltern geht die Sache wie gesagt
nichts an), wird sich der Eigentümer in Geduld üben müssen. Er
bekommt sein Geld frühestens wenn das Kind selbst in Lohn und
Brot steht.

oder hoffen, dass eine Familien-Haftpflichtversicherung besteht. Die zahlt natürlich auch für vom Kind verschuldete Schäden. (Zum Verschulden gilt aber auch hier alles, was Stefan aufgeführt hat.

Gruß, Karin

Liebe Mitstreiter:

Auch wenn ich schockiert über den Inhalt eurer Antworten bin, möchte ich mich dennoch recht herzlich dafür bedanken…

Habt mir soweit weitergeholfen…

Gruß

Götz