Elternhaus bei Zwangsversteigerung kaufen

Hallo,
das Elternhaus eines Bekannten soll zwangsversteigert werden. Zwei Termine fanden bereits statt an denen das Objekt nicht versteigert wurde. Mittlerweile denkt der Sohn der Familie darüber nach, das Haus selbst zu ersteigern. Nun kam ihm zu Ohren, dass Familienmitglieder nicht an der Versteigerung teilnehmen dürfen.

Gibt es ein Gesetz, dass ein Mitglied der Familie das Haus nicht ersteigern darf?

Gibt es festgelegte Staffeln für die Preisgestaltung, in dem Fall für den dritten Versteigerungs-Termin, an die die Bank sich halten muss?

Gruß
Ingo

Gibt es ein Gesetz, dass ein Mitglied der Familie das Haus
nicht ersteigern darf?

Das kann ichn nicht glauben, davon habe ich noch nie etwas gehört.

Gibt es festgelegte Staffeln für die Preisgestaltung, in dem
Fall für den dritten Versteigerungs-Termin, an die die Bank
sich halten muss?

Meines Wissens kann der betreibende Gläubiger den Zuschlag verweigern, wenn das Gebot, dass zugeschlagen werden soll, ihm zu niedrig erscheint.

Hallo Ingo,

Nun kam ihm zu
Ohren, dass Familienmitglieder nicht an der Versteigerung
teilnehmen dürfen.

wäre mir neu.
Ich kenne einen Fall, wo ein Mann das Haus seines Bruders ersteigert hat und sei seinem Bruder vermietete.

Gandalf

Gibt es ein Gesetz, dass ein Mitglied der Familie das Haus
nicht ersteigern darf?

Definitv nicht!

Gibt es festgelegte Staffeln für die Preisgestaltung, in dem
Fall für den dritten Versteigerungs-Termin, an die die Bank
sich halten muss?

Nein, auch das gibt es nicht.

Die betreibende Bank wird sich aber hüten, Gelder abzuschreiben um damit einem Verwandten 1.Grades den Zuschlag zu geben.
Hier würde sonst schnell die Sitte aufkommen, die ZV zu forcieren, um dann die Immobilie doch günstiger halten zu können. Da kann der Schuldner ja gleich zur Bank gehen und fragen "schenkt Ihr mir XXXXX € ? "
Viele solcher Versuche gab es schon. Sohn kauft die Immobilie aus ZV, vermietet diese an die Eltern für z.B. 7 Jahre (Privat-Insolvenz) und verkauft dann doch wieder an die Eltern. (Geht auch andersrum :wink: )
Ist eigentlich wie Geld drucken, oder? Nach dem 4 mal ist die Immob. lastenfrei und alle sind glücklich, außer die Banken.

Sobald der betreibende Gläubiger hier drauflegen würde, wird der Zuschlag abgelehnt. Oft sogar, wenn nachrangige Institute die Verlierer wären.

Grüße

Hallo,
das Elternhaus eines Bekannten soll zwangsversteigert werden.
Zwei Termine fanden bereits statt an denen das Objekt nicht
versteigert wurde. Mittlerweile denkt der Sohn der Familie
darüber nach, das Haus selbst zu ersteigern. Nun kam ihm zu
Ohren, dass Familienmitglieder nicht an der Versteigerung
teilnehmen dürfen.
Gibt es ein Gesetz, dass ein Mitglied der Familie das Haus
nicht ersteigern darf?

Es darf auch der Schuldner selbst mitsteigern. Allerdings - und nur bei ihm - kann eine erhöhte Sicherheit verlangt werden. §68.3 ZVG

Gibt es festgelegte Staffeln für die Preisgestaltung, in dem
Fall für den dritten Versteigerungs-Termin, an die die Bank
sich halten muss?

Siehe hierzu http://bundesrecht.juris.de/zvg/__44.html
Es bleibt dem Schuldner allerdings unbenommen das Verfahren zu jedem Zeitpunkt zu beenden.

Gruß
Ingo

Gruß
vnA

…und ich kenne einen Fall bei dem man sich aussergerichtlich mit der Bank derart geeinigt hat das der offene Betrag der Hypothek durch den Sohn uebernommen hat. Rest wie schon beschrieben - Haus an die Eltern vermietet.

Gruss aus UK
Keuper

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