Angenommen ein Ehepaar besitzt ein Haus inklusive Grundstück, Scheune etc. auf dem Land. Wert ca. 150.000 bis 200.00 €. Restschuld auf dem Ganzen ca. 50.000 €.
Die Frau hat 2 Kinder aus erster Ehe, der Mann hat ein Kind aus erster Ehe.
Wenn es später ums Erben geht erhalten die beiden Kinder der Frau je 1/4 des Ganzen und das Kind des Mannes 1/2 des Ganzen.
Aktuelle Situation: Das Ehepaar kämpft seit Jahren um das Haus etc. zu halten da immer wieder Arbeitslosigkeit ins Spiel kommt.
Es gibt und gab nie richtigen Kontakt zum Kind des Mannes.
Laut dem Wunsch des Ehepaares soll das Kind des Mannes später nichts vom Erbe erhalten da es sowieso nichts mit der Familie zu tun haben wollte.
Das Ehepaar möchte das Haus inklusive allem an ein Kind der Frau verkaufen. Allerdings nur für ca. 50.000 €. Somit könnten Sie die Schulden begleichen und wären Schuldenfrei.
Das Kind würde somit den Kredit begleichen, und müsste noch ca. 50.000 in das Haus stecken da es etwas renovierungsbedürftig ist.
Das zweite Kind der Frau ist damit einversanden, verzichtet also auf seinen Pflichtanteil.
Meine Frage: Ist das so einfach möglich? Kann ein Kind der Frau das Ganze für „nur“ 50.000 € abkaufen?
Muss das zweite Kind der Frau eine Art Verzichtserklärung ausfüllen damit es später nicht doch den Pflichtanteil einklagen kann?
Was ist mit der Tochter des Mannes? Kann sie ihren Pflichtanteil einklagen?
Oder gibt es gar keine „Erbe“ mehr wenn es ja sowieso „verkauft“ wird?