Elternhaus übernehmen / Bruder auszahlen?

Guten Morgen,

ich weiß, dass es sicher schon einige Beiträge zu diesem Thema gibt, jedoch wollte ich unseren Fall ein bisschen konkretisieren.

Meine Mann und ich wohnen mit dem Bruder und dessen Familie im Elternhaus meines Mannes. Das Haus wurde 1984 errichtet und 2007 umgebaut so dass nun zwei Wohnungen in diesem Haus vorhanden sind.

Die Eltern sind geschieden und haben das Haus seinerzeit nur behalten um es den Kindern irgendwann mal zu überschreiben.

Dies ist jetzt der Fall mein Mann und ich wollen ein eigenes Haus kaufen und der Bruder will das Elternhaus übernehmen. Hierbei handelt es sich um ein Grundstück mit einer Fläche von 760 m² und 2 Wohnungen mit je 100 m² Wohnfläche die komplett unterkellert sind.

Ich stelle mir das wie folgt vor:

Der Verkehrswert des Hauses wird ermittelt, die derzeitige Schuld des Hauses abgezogen und die übrig gebliebene Summe durch zwei geteilt um den Bruder auszuzahlen.

Sprich das Haus ist 300.000 Euro wert, 150.000 Euro Schulden sind noch auf dem Haus bleiben noch 150.000 Euro übrig die geteilt werden müssen, somit würde dem einen Sohn 75.000 Euro zustehen.

Sehe ich das richtig, oder liege ich damit völlig falsch.

Welche Nachteile kann das irgendwann für den jenigen haben, der das Elternhaus übernimmt, falls mal was mit den Eltern ist. Pflegeheim, Pfelegebedürftig, Schenkung etc.

Ich weiß, dass wir nicht drum herum kommen einen Notar aufzusuchen, jedoch wäre ich gerne ein bisschen informiert, wenn wir das Gespräch mit den einzelnen Parteien haben.

Im Voraus vielen Dank für Eure Beiträge und Anmerkungen.

Gruß
JeSc

Ihre Rechnung ist richtig. Der Hauserwerber wird im Pflegefall keine Nachteile aufgrund des Erwerbes haben. In diesem Falle kommt es darauf an, ob und ggf. in welcher Höhe die Brüder Unterhalt zahlungsfähig sind. Denn eine Schenkung oder Teilschenkung wird -wie Sie schreiben- mit den Eltern nicht vereinbart.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo,

ich bin nicht wirklich firm in diesem Bereich, würde die Berechnung aber genau so vornehmen.Ein solch gravierender Vorgang muss aber auf jeden Fall juristisch abgesichert werden.

Falls die Eltern irgendwann pflegebedürftig werden sollten, zahlen so oder so die Kinder nach bestimmten Bedingungen, die ich im einzelnen nicht kenne, zu gleichen Teilen. Auch hier ist unbedingt ein Jurist zu Rate zu ziehen.

Hulda aus Fulda

leider überhaupt keine Ahnung, sorry.

Guten Morgen,

ich weiß, dass es sicher schon einige Beiträge zu diesem Thema
gibt, jedoch wollte ich unseren Fall ein bisschen
konkretisieren.

Meine Mann und ich wohnen mit dem Bruder und dessen Familie im
Elternhaus meines Mannes. Das Haus wurde 1984 errichtet und
2007 umgebaut so dass nun zwei Wohnungen in diesem Haus
vorhanden sind.

Die Eltern sind geschieden und haben das Haus seinerzeit nur
behalten um es den Kindern irgendwann mal zu überschreiben.

Dies ist jetzt der Fall mein Mann und ich wollen ein eigenes
Haus kaufen und der Bruder will das Elternhaus übernehmen.
Hierbei handelt es sich um ein Grundstück mit einer Fläche von
760 m² und 2 Wohnungen mit je 100 m² Wohnfläche die komplett
unterkellert sind.

Ich stelle mir das wie folgt vor:

Der Verkehrswert des Hauses wird ermittelt, die derzeitige
Schuld des Hauses abgezogen und die übrig gebliebene Summe
durch zwei geteilt um den Bruder auszuzahlen.

Sprich das Haus ist 300.000 Euro wert, 150.000 Euro Schulden
sind noch auf dem Haus bleiben noch 150.000 Euro übrig die
geteilt werden müssen, somit würde dem einen Sohn 75.000 Euro
zustehen.

Sehe ich das richtig, oder liege ich damit völlig falsch.

Welche Nachteile kann das irgendwann für den jenigen haben,
der das Elternhaus übernimmt, falls mal was mit den Eltern
ist. Pflegeheim, Pfelegebedürftig, Schenkung etc.

Ich weiß, dass wir nicht drum herum kommen einen Notar
aufzusuchen, jedoch wäre ich gerne ein bisschen informiert,
wenn wir das Gespräch mit den einzelnen Parteien haben.

Im Voraus vielen Dank für Eure Beiträge und Anmerkungen.

Gruß
JeSc

k.A.