Elternhaus zur Hälfte an Kind verkaufen... möglich?

Hallo zusammen,
nehmen wir einmal folgende Situation an:
Das Elternhaus wurde vor vielen Jahren gekauft und beide Elternteile sind im Grundbuch eingetragen mit dem Zusatz „je zu der Hälfte“. Nun sind beide Elternteile Pflegefälle, der Vater aufgrund fortschreitender Demenz. Das Pflegeheim ist alleine durch die Renten nicht bezahlbar. Ist es nun dem anderen Elternteil möglich, das noch voll geschäftsfähig ist, seine Hälfte an eines der beiden Kinder zu verkaufen? Hier könnte man ja z.B. festhalten, dass der Erlös aus dem Verkauf für die Kosten des Pflegeheims einzusetzen ist. Andernfalls muss ein Betreuer vom Gericht eingesetzt und das Haus muss fremd verkauft werden. Dies möchte die Mutter und das Kind aber unbedingt vermeiden. Eine Vermietung bringt auch nicht den notwendigen Betrag auf. Habt ihr hier vielleicht einen Tipp?
Vielen Dank!

Hallo,

könnte nicht das Kind als Betreuer des dementen Vaters eingesetzt werden? Dann könnten Mutter und Kind gemeinsam problemlos über das Haus verfügen und die weitere Betreuungsfrage wäre auch geklärt.

Ich würde da schon empfehlen mal einen Anwalt aufzusuchen. Kostet nat. etwas - vorher Preis für Beratung erfragen - aber es lohnt sich doch oft.

Alles Gute,
Paran

Hallo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das Einsetzen als Betreuer für den Vater kann man machen, hilft hier aber nur weiter, wenn das Haus an Fremde verkauft werden muss. Es soll aber in der Familie bleiben. Aber ohne einen Verkauf reicht das Geld nicht für beide Pflegeplätze. Das Kind kann als Betreuer leider nicht das Haus an sich selbst verkaufen (Verkäufer wäre dann Mutter und Kind als Betreuer des Vaters und gleichzeitig wäre das Kind des Käufers. Geht laut Gericht nicht). Daher die Idee: Wenn die Haushälfte der Mutter an das Kind verkauft werden könnte, und das Kind somit im Grundbuch neu als Eigentümer mit der Hälfte eingetragen werden könnte, wäre das die bessere Lösung. Dann würde das Haus je zur Hälfte dem Kind und dem Vater gehören. Ist das machbar?
Vielen Dank für die Tipps

Hallo!

Sicher ginge das, nur hast Du so viel Geld um der Mutter den halben Hausanteil abzukaufen ?
Und wie lange würde das Geld ausreichen die Eltern zu versorgen ?

Musst Du nicht sowieso anteilig zu den Pflegekosten beitragen ?

Und würde das überhaupt das Haus schützen ?

MfG
duck313

Hallo,
mit den Renten, den Mieteinnahmen und dem Erlös aus dem Verkauf der Haushälfte, sollte das Geld reichen. Der Erlös muss ja nur die Lücke zwischen Heimplatzkosten, Renten und Mieteinnahmen schließen. Somit könnten die Eltern die Kosten des Heims selbst tragen und die beiden Kinder werden nicht belastet. Und das Haus wäre auch noch in der Familie. Wäre doch eigentlich eine gute Lösung. Der Kaufpreis für die Haushälfte müsste finanziert werden.
Viele Grüße

Moin,
warum? Wenn es nur um die fehlenden € der Finanzierung der Pflegestelle geht, und das Kind eh davon ausgeht, das Haus einmal zu erben, muss das Haus nicht unbedingt verkauft werden (auch innerhalb der Familie nicht, kostet alles Geld in Form von Gebühren und so), sondern kann durch das Kind das Pflegeheim sponsorn, siehe Post von duck313:

Im Moment kann deine Mutter offensichtlich über das Haus verfügen (sie ist der geschäftsfähige Teil des Ehepaars, die Eigentümer sind oder?), kann es dir vermieten (auch gegen Übernahme der Kostenlücke im Pflegeheim), anderweitig überlassen und so weiter. Braucht’s dann überhaupt schon eine Betreuung? Wenn das Geld im Pflegeheim nicht reicht, klopfen die sowieso bei dir an.
Grüße ynot

Hallo,
es geht darum, dass es zwei Kinder gibt. Das eine Kind versorgt die Eltern und kümmert sich aktuell um alle Dinge, die mit der Pflege, dem Haus, den Behörden und so weiter zu tun haben. Das andere Kind will nichts mit der ganzen Sache und mit den Eltern zu tun haben. Darüber hinaus ist das zweite Kind verschuldet; somit wäre da auch nichts für die Betreuung der Eltern zu holen. Im Todesfall wird es aber sicherlich wieder auftauchen und seinen Pflichtanteil haben wollen.
Um hier ein wenig den Riegel vorzuschieben, soll sowohl die Finanzierung des Pflegeheims, wie auch der Verbleib der Immobilie geklärt und wasserdicht geregelt werden. Daher kam die Idee zu diesem Vorgehen auf. Sofern möglich, muss irgendwann dann nur um die andere Hälfte des Hauses (von dem demenzkranken Elternteil) gestritten werden.

Upps, das ist aber verzwackt. Das Haus soll auf jeden Fall in der Familie bleiben. Wenn Du eine Hälfte kaufst, bleibt nach Deiner Beschreibung die Hälfte in der Familie (bei Dir, weil das gleichwertig erbberechtigte Geschwisterteil ein sehr unsicherer Kandidat ist). Die andere Hälfte ( des Vaters, der dement ist) stände insbesondere gegenüber dem anderen Geschwister unter einem enormen Druck, möglichst viel davon zu bekommen - egal, ob Du vorher gekauft hast.
Um die finanzielle Lücke zu schließen, müssten doch Mieteinnahmen für das gesamte Haus ausreichen.
Die Eigentums- und Erbfragen sind was Anderes, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll. Bei hälftigen Verkauf wären die nicht einfacher.
LG
Amokoma1

Nicht nur das, auch die abgekaufte Hälfte, in Form von Geld bei der geschäftsfähigen Mutter liegend könnte sich in der nächsten Zeit auch noch in Luft auflösen, wenn sich die Mutter belatschern lässt, dem anderen Kind, das nichts mit der Sache und den Eltern zu tun haben will, aber verschuldet ist, finanziell unter die Arme zu greifen.
Dann könnte mal ganz schwarz gemalt, Kind 1 das halbe Haus gekauft habend im Falle, dass es fürs Pflegeheim wieder nicht reicht, weil das Geld von der Mutter weg ist, hinzugezogen werden. Und trotz halbem gekauften Haus entweder trotzdem irgendwann fürs Pflegeheim mitzahlen müssen oder zusehen, wie das Haus doch aus der Familie verkauft werden muss.
Grüße ynot