Hallo,
eine heisse Debatte hat sich in meinem Bekanntenkreis um das alte Thema entbrannt: der 11-jährige will in einen Film ab 12 und der Vater, der das Teilsorgerecht hat findet das ok und geht mit ins Kino. Darf der Filmvorführer den kleinen reinlassen ja oder nein, da lt. einer Meinung das sogeannte Elternprivileg den Jugendschutz ausser Kraft setzt. Kann da theoretisch der 6-jährige mit in einen Film ab 18, weil die eltern das wollen ? Und wie sieht es aus, wenn der die eltern sich das Sorgerecht teilen ? Der Kinobetreiber hat doch immer schlechte Karten, oder ?
Kennt da jemand Urteile ?
Hi,
meines Wissens (und eigenen Erlebens) nach ist die Sorgerechtfrage völlig bedeutungslos: die Kinobetreiber in Deutschland dürfen einen 11-jährigen in keinen 12-Jahre Film lassen, selbst wenn er von Eltern, Großeltern, Taufpaten und Kirchenvorstand begleitet wird. Sie haben sogar das Recht einen Altersnachweis zu verlangen.
Gruß
Stefan
Hi,
ich weiss nicht, wie es in Kinos ist, aber ich bin vor Jahren mal nicht in eine Spielothek gelassen worden mit meinem Sohn, der damals noch ein Baby war und im Kinderwagen lag. Ich wollte mich aufwärmen und nur einen Kaffee trinken mit meiner Freundin. Die Spielotheks-Dame meinte, dass mein Sohn minderjährig ist(womit sie Recht hat) und deswegen keinen Zutritt hat.
Ich denke mir, dass das genauso bei Kinofilmen ist, wo es Altersfreigaben gibt. Die sind ja nicht zum Spaß gemacht worden. Ich kann mir durchaus vorstellen, das der Kinoinhaber Ärger bekommt, wenn sich Kinder in der Vorführung befinden, die da nichts zu suchen haben. Auch wenn die Eltern dabei sind.
Hier noch ein interessanter Link dazu
http://www.spio.de/DLFILES/kindkino.pdf
Viele Grüße Ordazo
Hallo Mark,
Darf der Filmvorführer den kleinen
reinlassen ja oder nein, da lt. einer Meinung das sogeannte
Elternprivileg den Jugendschutz ausser Kraft setzt.
- Dazu erst einmal nö. Er darf nicht. Auch die Kinobetreiber haben sich der freiwilligen Selbskontrolle (FSK) angeschlossen und somit darf er nicht - lt.FSK, der Gesetzgebung und dem damit verbundenen Jugendschutz.
Kann da
theoretisch der 6-jährige mit in einen Film ab 18, weil die
eltern das wollen ?
Und wie sieht es aus, wenn der die eltern
sich das Sorgerecht teilen ? Der Kinobetreiber hat doch immer
schlechte Karten, oder ?
dazu vergl.:
„…Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, daß Filme und vergleichbare Bildträger, „die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe zu beeinträchtigen“, nicht für diese Altersgruppe freigegeben werden dürfen…“
aus http://www.spio.de/2FRAMES/FSK.HTM
Gruß
der Alex
Das meiste steht hier ja schon…
Hi!
…aber trotzdem…
Vor einigen Jahren war ich in „Terminator 2“ - Frei ab 16.
Da während des ganzen Films einige maximal 10-jährige durch das Kino rannten, habe ich den Betreiber vor Ort angesprochen. Sein Kommentar war genau Deine Argumentation!
Da ich mich damit aber nicht zufrieden gab, schrieb ich die FSK an. Die meldeten sich dann auch postwendend bei mir mit der Auskunft, sie hätten mein Schreiben an irgendeinen Kinoverband (frage mich jetzt nach all den Jahren nicht nach dem Namen!) weitergeleitet. Dieser Verband schrieb mich dann auch an (das Ganze passierte alles innerhalb von 2 Wochen!!!) und bat mich um die Nennung eines weiteren Zeugen, damit man etwas in der Hand habe gegen den Kinobetreiber.
Ich weiß nicht genau, was danach passiert ist (mittlerweile ist da, wo einst das Kino stand eine Baustelle für ein Einkaufszentrum), aber das Vorgehen lässt mich vermuten, dass es so nicht in Ordnung war…
Grüße
Guido