Wir haben einen Förderverein in unserem Kindergarten gegründet. Jetzt ist unser Elternrat der Meinung, dass dieser im Vorstand des Förderverins mit eingebunden werden soll und hat deshalb Änderungen für die aktuelle Satzung vorgelegt. Geht das denn überhaupt? Nach meiner Information sind Förderverein und Elternrat doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Wer kann mir Auskunft geben, wie das rechtlich ist?
Ohne einen Paragraphen nennen zu können, der rechtlich den Elternrat im Zusammenhang mit dem Vorstand eines Fördervereins erwähnt (dies lässt sich im Zweifel sicher ergooglen), macht es aus meiner Sicht Sinn, wenn alle gerade bei der Arbeit des Fördervereins Hand in Hand arbeiten!
Aus meiner Erfahrung (Grundschule und Gymnasium) sind die Vorsitzenden der Schulpflegschaft geborene Mitglieder im Vorstand der Fördervereine (wie selbstredend auch die Leitung der jeweiligen Einrichtung).
„Zwei verschiedene Paar Schuhe“ klingt für meine Ohren sehr bedenklich. Natürlich haben Elternrat und Förderverein unterschiedliche Aufgaben. Die Gelder, die durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Gewinne aus diversen Aktionen vom Förderverein verwaltet werden, sollen doch den Kinder möglichst sinnvoll wieder zu geführt werden. Der Elternrat als Sprachrohr aller Eltern sollte bei der Entscheidungsfindung, wofür die Gelder eingesetzt werden, UNBEDINGT Gehör finden!!!
Außerdem ist die engagierte Mitarbeit von Eltern gerade bei Aktionen eines Fördervereins unverzichtbar. Und wer könnte die Elternschaft besser mobilisieren als die gewählten Vertreter?!
Mein Rat also: Ändert die Satzung und arbeitet Hand in Hand!!!
In diesem Sinne gutes Gelingen
Thordis Burghoff
Hallo
vielleicht kennen Sie das auch aus der Schule. Bei uns ist der Förderverein „ständiges“ Mitglied der Schulpflegschaft.
Ich halte es aber nicht für erforderlich hierfür eine Satzungsänderung vorzunehmen. Eine Abstimmung über die ständige (oder zeitlich beschränkte Teilnahme) die protokolarisch festgehalten wird reicht. Sollte es den FV einmal nicht mehr geben, so müßte wieder eine Sänderung erfolgen.
Eventuell Einfluß auf eine Satzungsänderung könnte es allerdings haben, wenn es in der Satzung eine Einschränkung des Stimmrechts gibt, bzw. diese erweitert werden müßte.
Viele Grüße aus Bonn
Frank Baumgarten