Elternrechte an die Großeltern?

Hallo,
Vater von dem Kind ist weggezogen ins Ausland, neu Adresse nicht bekannt, wünschte auch keinen Kontakt. Großeltern väterl.seits gibt es nicht mehr.
Eltern müterl.seits gibt es, sie leben aber im Ausland.

Frage: falls mit der Mutter etwas passiert und der Vater sich nicht meldet bzw. nicht zu finden ist bzw. nicht möchte - kann man etwas machen, damit die Großeltern das Kind bekommen?

Ich meine jetzt, vorsichtshalber - ein Testament o.ä., falls ja, dann mit welchem Inhalt.

Danke!

Hallo!

Ja, man kann .
Man kann Personen benennen , die im Fall der Fälle das Sorgerecht für das Kind übernehmen sollen. Ebenso kann man Personen gezielt ausschließen, wie den für das Kind inzwischen fremden Kindsvater.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/testament_15.html

Mfg
duck313

die Mutter kann den Vater ausschließen? aber er hat doch offiziell trotzdem die Elternrechte… oder?

Man bestellt also einen Vormund in einem Testament - wie? Man geht zu einem Notar mit einem fertigem Text oder der Notar hilft das Testament aufzusetzen?

P.S.
Die Tatsche, dass die Großeltern und das Kind versch. Staatsangehörigkeiten haben und leben in einem visumspflicht. Land - wie wird das geregelt evtl.?

Servus,

in der beschriebenen Situation besteht die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dann steht der Vater nicht in Konkurrenz zu einem im Testament benannten Vormund.

Schöne Grüße

MM