Elternschaft bei Volljährigkeit annulieren

Hallo,ich habe eine Frage… Ich habe mal gehört, man kann die Elternschaft annulieren lassen… Also konkret geht es um Folgendes…

Ein erwachsenes Kind hat NACHWEISLICH zb 10 Jahre keinerlei telefonischen- schriftlichen- persönlichen od. über Freunde / Verwandschaft Kontakt… Oder länger…
Kann man da rechtlich gesehen eine Elternschaft annulieren? Dass man vor dem Gesetz trotz Blutsverwandtschaft die Eltern ausgrenzen kann?
Wenn ja, wie genau funktioniert das und wie lange dauert das??

Ich würde mich über ne Antwort sehr freuen…

Liebe Grüsse…

Hallo,

nein, das geht nicht - man muss die Eltern nehmen, die man hat (und umgekehrt auch das Kind, das man hat)

Einzige eventuelle Möglichkeit ist, sich von jemand anderem adoptieren zu lassen - je nach Recht (ist nicht in allen Ländern gleich) erlöscht dann die Verwandtschaft zu der leiblichen Abstammungslinie.
Allerdings gehen dann Adoptionseltern und -kinder ein verwandschaftliches Verhältnis ein und sind zB bei Sozialleistungen füreinander verantwortlich. So eine Adoption ist auch nicht mehr rückgängig zu machen - es sei denn es liegen schwere Gründe vor (Verbrechen gegen Adoptionsverwandte etc.)

Gruss, Sama

Zusatz
Hallo!

Einzige eventuelle Möglichkeit ist, sich von jemand anderem
adoptieren zu lassen - je nach Recht (ist nicht in allen
Ländern gleich) erlöscht dann die Verwandtschaft zu der
leiblichen Abstammungslinie
.
Allerdings gehen dann Adoptionseltern und -kinder ein
verwandschaftliches Verhältnis ein und sind zB bei
Sozialleistungen füreinander verantwortlich. So eine Adoption
ist auch nicht mehr rückgängig zu machen - es sei denn es
liegen schwere Gründe vor (Verbrechen gegen Adoptionsverwandte
etc.)

Das ist (in D) nur bei einer Adoption zum Minderjährigenrecht der Fall. Wenn der Anzunehmende schon volljährig ist, dann bekommt er das Verwandtschaftsverhältnis der Annehmenden dazu, das alte zu den leiblichen Eltern bleibt weiterhin bestehen.

Gruß
finnie