Elternteil verstorben, Berliner Testament, 4 Kinder

Mutter M ist vor kurzem verstorben, Vater V ist Alleinerbe, hat Kinder A, B, C und D:
Privatvermögen besteht aus einem Einfamilienhaus mit eingetragenen Grundschulden
Sohn D verheiratet, wohnt im elterlichen Haus
V möchte als Alleinerbe Haus auf Sohn D überschreiben.
Wie kann man dies möglichst einfach und günstig blockieren?
Notarkosten/möglicher Unterhalt könnten von Kind A und C bezahlt werden.

Vielen Dank

Hallo!

Blockieren oder durchführen ?

Blockieren kann man es gar nicht, wenn das ein „richtig“ formuliertes Berliner Testament ist, bei dem der überlebende Partner befreit ist und sogar neue Verfügungen von Todes wegen erstellen darf.

Ggf. haben im nächsten Erbfall (Vater stirbt) die Kinder dann untereinander Ausgleichsansprüche, wenn ein Kind bevorzugt wurde (nur wenn Haus verschenkt würde).

MfG
duck313

Verhindern kann man die geplante „Überschreibung“ garnicht. Unabhängig davon, ob V unbefreiter Vorerbe wurde oder nicht und inwieweit A-C und D überhaupt in dem gemeinsamen Testament als Nacherben bestimmt wären, steht es ihm als Alleinerbe frei, über sein Vermögen und Eigentum lebzeitig völlig frei zu verfügen.

Der Mythos, wonach Ehepartner ihr (eigenes wie ererbtes) Vermögen oder Immobilienbesitz für alle Kinder auf ihren eigenen Erbfall erhalten oder schön fetthalten müssen, scheint unausrottbar.

Als unbefreite Vorerben hätten A, B und C allenfalls ab Übergang 10 Jahre lang einen alljährlichen 1/10 abschmelzenden Pflichtteilsergänzungsanspruch des unentgeltichen (!) Teils der Schenkung, sofern ihr tatsächliches Erbe ohne Haus dann niedriger wäre als der dazu hälftige Pflichtteil mit abgeschmolzenem Schenkungswert.
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‚Unentgeltlich‘ meint: Wenn V eine Pflegepflichtvereinbarung mit D anläßlich der Hausüberschreibung getroffen hätte, dürfte der Beschenkte sich dafür schon mal 6.000 EUR x Jahre der stat. Lebenserwartung des Schenkers (83 ./. Lebensalter bei Schekung) vom Schenkungswert abziehen, der ja seine Gegenleistung entgegegensteht.

G imager

Wenn A, B, und C definitiv nach dem Tode Vs nichts relevantes mehr erben werden (somit auch keine Nachteile bzgl. etw. Klauseln im Testament befürchten müssen), dann sollten sie mit einem Rechtsbeistand über das Thema „Pflichtteilsrecht“ auch bei Berliner Testamenten reden. Denn das Pflichtteilsrecht kann mit dem Berliner Testament nicht ausgehebelt werden. Das dient nicht einem „blockieren“, sorgt aber dafür, dass sie ggf. auch einen Anteil bekommen.

Ansonsten gilt wohl das bisher schon gesagte.

Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Wir hatten an einen „privaten“ Vertrag gedacht, der regelt, das nach dem Tod von V der Rest aufgeteilt wird. Dieser Vertrag wird besiegelt, durch die Unterschrift aller Erben.
Eine Art Verzichtsvertrag für alle, aber mit den Passus „Haus darf nicht überschrieben werden“. Gibt es sowas?

V hatte bereits angekündigt, dass Kind D alles bekommen soll, was ausgesprochen ungerecht ist. Die 10-Jahresfrist-Einspruchsfrist wird mit Sicherheit überschritten.
Wir können jetzt noch unseren Pflichtteil verlangen, aber nur gegen den Willen von V und D. Aber wir dürfen damit rechnen, das D das Haus verjubelt und dann dürfen wir für V finanziell aufkommen.

Danke

Hallo, finanziell aufkommen müßt ich nicht, wenn V verstirbt, wird das Erbe ausgeschlagen. Somit kann D das Haus verjubeln und bleibt auf den Schulden sitzen. Auch wenn ein Pflichtanteil ausgezahlt werden soll - wovon denn? Auch die Enkel haben einen Anspruch…
Viel Erfolg wünscht Kermit