Mutter und Vater leben nicht mehr zusammen. Vater zahlt jeden Monat 300 EUR Unterhalt für sein Kind, das bei der Mutter lebt. Plötzlich kommen keine Unterhaltszahlungen mehr und der Vater ist nicht zu erreichen. Mutter bekommt aber auf Anfrage beim Jugendamt, wenn der Vater nicht mehr zahlungsfähig sein sollte, nur 180 EUR monatlich und das auch nur noch bis zum 12. Lebensjahr.
Leistungen nach UVG gibt es tatsächlich nur bis das Kind 12 ist- und insgesamt auch nur sechs Jahre lang (im schlechtesten Fall also nur bis zum 7. Geburtstag). Die Höhe dürfte auch realistisch sein (ist immer so ein Mindestsatz), soweit dürfte die Auskunft also stimmen. Es wäre somit also zumindest finanziell lohnender, den Kindsvater wieder ausfindig zu machen.
warum trauen die Leute den Aussagen der Sachbearbeiter der Ämter nicht???
Was hat ein Sachbearbeiter davon, wenn er einen Antragsteller belügen würde?
Der Sachbearbeiter muss das ja nicht aus eigener Tasche zahlen…
Bitte haltet mir jetzt nicht entgegen, daß die Klagen wg ALGII eine andere Sprache sprechen würden, da kommt die Klageflut aus einem völlig unausgegorenen Gesetz, und völlig hirnrissigen Arbeitsanleitungen an die Sachbearbeiter.
Im übrigen wird die UVG-Kasse alles tun um den Kindsvater zu finden, um das Geld von ihm zurückzuverlangen.
Zumeist fangen die Väter dann wieder an freiwillig den vollen Unterhalt an die Kinder zu zahlen.
grüße
miamei
(ich gebs ja zu, ein bisschen gefrustet)
warum trauen die Leute den Aussagen der Sachbearbeiter der
Ämter nicht???
Ja, warum wohl? Weil sie immer wieder davon hören, dass die Auskünfte falsch sind.
Meistens haben die Sachbearbeiter von ihrem eigenen Aufgabengebiet sogar noch Ahnung.
Aber finde mal bitte einen Behördenmitarbeiter, der einigermaßen Ahnung vom Zusammenspiel zwischen ALG, ALG II, Sozialhilfe, Sozialgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld hat.
Davon sind aber zigtausende „Patchwork“-Eltern/Kinder betroffen.
Aber ich gebe Dir recht: Schuld ist der Gesetzgeber. Sozialrecht ist grauenvoll!!!
Der Kindsvater könnte ja im Prinzip, um der Mutter eins auszuwischen, die Zahlungen kurz vor dem 12. Geburtstag einstellen. Die Mutter würde dann ja vom Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen.
Welche Schritte müsste die Mutter denn dann einleiten, damit sie an ihr zugestandenes Geld kommt?
a) im Falle, wenn der Vater tatsächlich nicht mehr zahlungsfähig ist (z.B. arbeitslos).
b) im Falle, wenn der Vater genug Geld hat, aber einfach nicht mehr zahlt.
die mutter geht zum Jugendamt und beantragt eine Beistandschaft zur Unterhaltsgeltendmachung: http://de.wikipedia.org/wiki/Beistandschaft
Geld bekmmt man keines, der Beistand versucht aber auf allen möglichen Wegen (Gehaltspfändung bis Anzeige wg. Unterhaltspflichtverletzung) Geld einzutreiben