Elternunabh. BaFög -> Kolleg

Hallo!

Ich überdenke zur Zeit meine Zukunftspläne, und bräuchte mal einen Rat.

Situation: befristeter Arbeitsvertrag der Ende Februar 2003 ausläuft, ich spiele mit dem Gedanken, das Kolleg zu besuchen ( für 3 Jahre) um das allgemeine Abitur nachzuholen, Schuljahresbeginn: August 2003.

Frage: in der Zeit dazwischen muss man sich doch arbeitslos melden (klar), dann geht man zur Schule…und ist bei wem sozialversichert?? (der Schule?)

Bekommt man elternunabhängiges BaFög? (eigene Wohnung, und von irgendwas muss man ja leben)

Das ist eigentlich auch meine Hauptsorge: wird man irgenwie unterstützt finanziell, unabhängig davon, was die Eltern vor 4 Jahren verdient haben?? (Stichwort: BAB vom Arbeitsamt)
Ich werde zu dem Zeitpunkt 22-23 Jahre alt sein, falls das eine Rolle spielt, und lebe in einem (hm, wie heisst das…) wirtschaftlich aufgeteilten Haushalt.
Sprich, ich bin zwar nicht verheiratet, aber lebe in fester Partnerschaft. Gibt es da Probleme (muss ER mich ‚durchfüttern‘?), weil wir uns die Miete teilen, und sonstige Nebenkosten? (offiziell alles, steht auf’m Papier)

Wäre schön, wenn jemand was zu der Situation schreiben könnte!

Gruss,
Nicole

Hallo,

wenn du arbeitslos gemeldet bist, wirst du über das Arbeitsamt sozialversichert, wenn du in die Schule gehst, dann musst du dich freiwillig selbst versichern. Das geht dann nach Einkommen und Alter. Als Schülerin dürftest du in die niedrigste Stufe eingestuft werden.

Beim zuständigen BAFöG-Amt solltest du einen Antrag auf Vorabentscheid stellen, dann siehst du wie viel BAFöG du bekommen kannst. Lass dich nicht von den Sachbearbeitern abwimmeln, stelle einfach den Antrag und dann müssen sie entscheiden. (Das sind so meine Erfahrungen mir dem BAFöG-Amt.)

Zum Haushalt: Ihr teilt wirtschaftlich auf, dann seid ihr doch eine WG, oder? :wink: Niemandem bist du Rechenschaft schuldig, wenn du mit deinem „Mitbewohner“ noch sonst irgendwie … Stell dich da mal auf stur. Du solltest allerdings angeben, dass du mit „anderen“ in Gemeinschaft lebst, aber eben nur den rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt.

Ich hoffe du kannst was damit anfangen, wenn du noch Fragen hast kannst du dich gerne melden.

Gruß
biro

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WG :smile:
Hallo biro!

Ja, dass hilft mir schon etwas weiter! (und bestärkt meine Meinung, in gewissen Behördensachen ein dickes Fell sich anzulegen, und hartnäckig zu sein)

Stimmt…ist ja eine WG, was sonst ist, geht keinen was an :smile:

Danke und Gruss!
Nicole

Hallo Nicole,

Ja, dass hilft mir schon etwas weiter! (und bestärkt meine
Meinung, in gewissen Behördensachen ein dickes Fell sich
anzulegen, und hartnäckig zu sein)

Stimmt…ist ja eine WG, was sonst ist, geht keinen was an :smile:

Fürs Bafög nicht, aber bei Sozialhilfe/Wohngeld spieltdas durchaus eine Rolle. Und die Damen und Herren kommen ggf. kontrollieren.

Tschuess Marco.

Sozialhilfe und Wohngeld kannst du als Schülerin nicht beantragen. Im BAFöG ist ein Mietzuschuss enthalten. Aber mach das wirklich mit dem Vorabentscheid, dann hast du Klarheit und weißt auf was du dich einlässt.
So habe ich das auch gemacht und konnte dann mein Studium gut planen (war auch elternunabhängig gefördert).

cu
biro

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