Elternunabhängiges Bafög

Hallo,

die Voraussetzungen für Elternunabhängiges Bafög habe ich auf einen Merkblatt gelesen. Demnach muss man mindestens 5 Jahre, nach dem 18 Lebensjahr erwerbstätig gewesen sein.
Zu meiner Situation: Ich war 23 Monate beim Bund und hab anschließend eine 3 jährige Ausbildung mit Lehrlingsgeld absolviert.
Danach 2 Monate in diesen Beruf gearbeitet und mich dann entschlossen zu studieren.
Insgesamt hab ich also deutlich mehr als 5 Jahre eigenständig mein Geld verdient. (zwischen Bund und Ausbildung waren noch Übergangszeiten in denen ich Arbeitnehmer war). In der Ausbildung hab ich immer gutes Geld verdient sodass ich mich eigentlich allein versorgen konnte. Es gab aber trotzdem freiwillige Zuschüsse meiner Eltern.
Nun studiere ich und die finanzielle Situation bei mir und auch bei meinen Eltern hat sich geändert.

Eigentlich lese ich aus oben besagten Merkblatt heraus, das Ausbildungszeiten nicht zur mind. 5 jährigen Erwerbstätigkeit zählen. Doch nach Gesprächen mit Studienkollegen, welche in gleicher Situation sind, erfahre ich andere Dinge.

Was ist Richtig, oder wo liegt der Haken der vielleicht auf den Merkblatt des Bafögamtes nicht zu finden ist.

Hallo,

hier kannst du die definitiv richtigen Antworten nachlesen:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

Empfehlenswert sind auch die weiterführenden Links in der rechten Leiste.

Viel Erfolg und lG

Vita

Hallo flasher001,
das Thema Elternunabhängiges Bafög ist in der Tat recht komplex.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die dich für elternunabhängiges Bafög berechtigen können.

  1. die Fünf-Jahres Regelung, die du bereits zitiert hast
  2. die 3+3 Regelung, die eher auf dich zutrifft: 3 Jahre Ausbildung + (anschließend) 3 Jahre Berufstätigkeit. Entscheidend ist, dass du während der Berufstätigkeit nicht finanziell von deinen Eltern abhängig warst. Die Definition hierfür ist, dass du während der Berufstätigkeit mindestens 120% des Bafög-Höchstsatzes als Brutto-Gehalt gehabt haben musst (ab 2008 waren 120% ca. 740 €).

Nun kommt der Pferdefuß an der Angelegenheit: Die Regelung bezieht sich auf Berufstätigkeit im Anschluss an die Ausbildung. Das würde bei dir nicht zutreffen, oder?

Trotzdem kannst du natürlich versuchen, elternunabhängiges Bafög zu beantragen. Das Argument dafür ist ja in der Regel, dass nach einer längeren Phase der finanziellen Selbständigkeit den Eltern nicht mehr zugemutet werden soll, plötzlich wieder für ihre Kinder aufkommen zu müssen. Mit dieser Begründung kannst du den Antrag stellen.

Nun studiere ich und die finanzielle Situation bei mir und auch bei meinen Eltern hat sich geändert.

Alternativ zum elternunabhängigen Bafög kannst du natürlich auch einen Antrag auf Einkommensaktualisierung stellen. Das ist eine sehr bürokratische Angelegenheit:

  • Im Antrag gibst du eine Schätzung ab, wie hoch das Einkommen deiner Eltern während des Bewilligungszeitraums (BWZ) sein wird.

  • Auf Basis dieser Schätzung wird dein Baföganspruch ermittelt. Ist dieser nur um 10 € höher als bei der Zugrundelegung des Einkommens von vor zwei Jahren, wird dein Antrag bewilligt udn du erhältst Bafög auf Basis der Schätzung.

  • Nach Ablauf des BWZ musst du allerdings einen Nachweis über das tatsächliche Einkommen erbringen (in Form von Steuerbescheiden). Anhand dessen wird dann rückwirkend berechnet, wie hoch dein Bafög-Anspruch richtigerweise gewesen wäre. Anschließend musst du den zuviel gezahlten Betrag zurückzahlen. Hast du zu wenig bekommen, erhältst du den fehlenden Betrag nachträglich ausgezahlt.

Auf diese Weise kannst du einen höheren Betrag vom Bafög-Amt erhalten, wenn die Leistungsfähigkeit(wie das im Amtsdeutsch so nett heißt) deiner Eltern sich verringert hat.

Zu beiden Themen (elternunabhängige Förderung sowie Aktualisierungsantrag) gibt es übrigens sehr gute Übersichten auf Studis Online:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter.
Viele Grüße
tinastar

Hallo,
es zählen Erwerbszeiten und Ersatzzeiten wie Krankheit,
arbeitslos usw. Es müssen mindestens 4 Jahre 11 Monate
und 1 Tag vorliegen (die runden dann auf 5 Jahre auf),
oder 5 Jahre 11 Monate und 1 Tag mit Berufsausbildung,
hierbei müssen aber mindestens 3 Jahre nach der Berufsausbildung liegen.
Fundstelle § 11 BaföG. (Speziell § 11 Abs. 3).
Gesetz gibts in jedem Buchhandel.

MfG ulf

Hallo,

elternunabhängiges BAföG wird dann gewährt, wenn der Studierende NACH der Ausbildung von 3 Jahren 3 Jahre erwerbstätig war.
In deinem Fall wird also nur die Ausbildung gewertet und du wirst elternabhängig gefördert.

Ein Topp: hör nicht auf das Gerede anderer, jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Ich mache das beruflich und weiß wie viel Unsinn erzählt wird !!

mfg
Stefaniel