Hallo flasher001,
das Thema Elternunabhängiges Bafög ist in der Tat recht komplex.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die dich für elternunabhängiges Bafög berechtigen können.
- die Fünf-Jahres Regelung, die du bereits zitiert hast
- die 3+3 Regelung, die eher auf dich zutrifft: 3 Jahre Ausbildung + (anschließend) 3 Jahre Berufstätigkeit. Entscheidend ist, dass du während der Berufstätigkeit nicht finanziell von deinen Eltern abhängig warst. Die Definition hierfür ist, dass du während der Berufstätigkeit mindestens 120% des Bafög-Höchstsatzes als Brutto-Gehalt gehabt haben musst (ab 2008 waren 120% ca. 740 €).
Nun kommt der Pferdefuß an der Angelegenheit: Die Regelung bezieht sich auf Berufstätigkeit im Anschluss an die Ausbildung. Das würde bei dir nicht zutreffen, oder?
Trotzdem kannst du natürlich versuchen, elternunabhängiges Bafög zu beantragen. Das Argument dafür ist ja in der Regel, dass nach einer längeren Phase der finanziellen Selbständigkeit den Eltern nicht mehr zugemutet werden soll, plötzlich wieder für ihre Kinder aufkommen zu müssen. Mit dieser Begründung kannst du den Antrag stellen.
Nun studiere ich und die finanzielle Situation bei mir und auch bei meinen Eltern hat sich geändert.
Alternativ zum elternunabhängigen Bafög kannst du natürlich auch einen Antrag auf Einkommensaktualisierung stellen. Das ist eine sehr bürokratische Angelegenheit:
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Im Antrag gibst du eine Schätzung ab, wie hoch das Einkommen deiner Eltern während des Bewilligungszeitraums (BWZ) sein wird.
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Auf Basis dieser Schätzung wird dein Baföganspruch ermittelt. Ist dieser nur um 10 € höher als bei der Zugrundelegung des Einkommens von vor zwei Jahren, wird dein Antrag bewilligt udn du erhältst Bafög auf Basis der Schätzung.
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Nach Ablauf des BWZ musst du allerdings einen Nachweis über das tatsächliche Einkommen erbringen (in Form von Steuerbescheiden). Anhand dessen wird dann rückwirkend berechnet, wie hoch dein Bafög-Anspruch richtigerweise gewesen wäre. Anschließend musst du den zuviel gezahlten Betrag zurückzahlen. Hast du zu wenig bekommen, erhältst du den fehlenden Betrag nachträglich ausgezahlt.
Auf diese Weise kannst du einen höheren Betrag vom Bafög-Amt erhalten, wenn die Leistungsfähigkeit(wie das im Amtsdeutsch so nett heißt) deiner Eltern sich verringert hat.
Zu beiden Themen (elternunabhängige Förderung sowie Aktualisierungsantrag) gibt es übrigens sehr gute Übersichten auf Studis Online:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php
Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter.
Viele Grüße
tinastar