elternunabhängiges Bafög abgelehnt

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich eine Absage für mein Elternunabhängiges Bafög bekommen.
Über einen rechtlichen Rat bezüglich meines weiteren Vorgehens wäre ich sehr erfreut:

Sachverhalt ist Folgender:

Ich mache jetzt meinen Betriebswirt an einer Fachschule in Dortmund (WIHOGA)
-arbeite seid 6,5 Jahren im Beruf
-habe aber davon 4 und Jahre und 2 Monate Lehrzeit gehabt auf 2 Lehren aufgeteilt. (Köchin und Hotelfachfrau)
-laut Bafögamt reicht dies leider nicht für eine unabhängige Förderung, da ich 3 Jahre davon in einem festen Angestelltenverhältnis verbracht haben müsste.
-jetzt ergibt sich daraus, dass das Bafögamt die Einkunftsnachweise meiner Eltern braucht um über Elternabhängiges zu entscheiden.

In diesem Fall müssten meine Eltern dann aber für mich zahlen, da sie über die Höchstgrenze verdienen.
Ich halte das aber für unzumutbar für meine Eltern, da ich schon seid 10 Jahren nicht mehr zu hause wohne.

Bin gerade ein wenig überfordert und weiß nicht, wie ich weiter verfahren soll. Vielleicht hat irgendjemand eine Idee??
Vielen lieben Dank im Vorraus.
Maike aus Dortmund

Liebe Maike,

Ideen gibt es sehr viele und am Besten die aus folgender Seite:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

Da dürfte besonders Punkt 6 interessant für dich sein.

Ich hoffe das hilft dir etwas weiter. Ich ärgere mich auch über diese unsinnige Regelung und ganz besonders all diejenigen, die so wie du schon über mehrere Jahre „elternunabhängig“ Leben und nun plötzlich wieder Mami und Papi um das hart verdiente Einkommen „anpumpen“ müssen! Leider möchte der Gesetzgeber das wiedermal anders sehen, um die Leistungspflicht anderen aufzwängen zu können.

Sieh dir auch genau die weiterführenden Punkte im Link an, denn mitunter kann es sein, dass du Kriterien erfüllst, die dein Bafög-Amt „übersehen“ hat.

Viel Erfolg und lieben Gruß!

Vita

Hi,

ich fürchte, das ist so. Nach Bafög-Logik hast Du ja 4 Jahre und zwei Monate „nur“ Ausbildung gemacht, und danach nur die restliche Zeit (8 Monate + 1 Jahr + 6 Monate) im Beruf gearbeitet. Ich kann verstehen, dass es ärgerlich ist, jetzt wieder auf die Eltern angewiesen zu sein, aber wenn Du den Betriebswirt schon begonnen hast, wird Dir nicht viel anderes übrig bleiben.

LG
figuralis

Hallo Maike,
das scheint ein komplizierter Zusammenhang zu sein, da
kann ich dir auch keinen Rat geben.
Zum anderen bin ich kein Experte, nur Interessierte.
Viel Glück bei den weiteren Recherchen.
lg Roswitha

Falls Du die Höchstgrenze online ausgerechnet hast, kann ich Dir sagen, dass Du die Vermögensverhältnisse einfach mal beim Bafoegamt einreichen solltest. Meistens kommen die auf einen ganz anderen Bafoegsatz.

Falls Du deshalb jedoch kein Bafoeg erhalten solltest, bleibt Dir nebenher zu arbeiten. Das geht im Studim sehr gut und Du kannst durch Werkstudententätigkeiten auch noch deinen CV aufbessern und Erfahrungen sammeln.Jede größere Firma bietet solche Jobs an und man verdient reichlich, weil bei Studenten ja brutto = netto ist.

Viel Erfolg!

Sorry für meine späte Antwort, habe deine Frage erst jetzt gefunden.

Das BAfög-Amt hat Recht. Nur eine Ausbildung wird gerechnet. 3 Jahre. Dann musst du noch 3 Jahre gearbeitet haben.
Somit wird erstmal die elternunabhängige Förderung abgelehnt.

Du kannst aber versuchen einen Antrag auf Vorausleistung zu stellen. In diesem müssen deine Eltern STellung nehmen, warum sie nicht bereit sind eine weitere Ausbildung zu finazieren. Das BAFög-Amt zahlt dir dann erstmal den Höchstsatz.
Es wäre noch interessant zu wissen, ob das Studium auf die letzte Ausbildung aufbaut. Wenn nicht, ist es für deine Eltern besser zu argumentieren, dass sie nicht bereit sind, eine weitere deiner „Kapriolen“ zu finazieren. Wenn der Antrag durchgeht, bekommst du den ganz normalen Höchstsatz. Wenn aber nicht, wirst du auch gefördert, aber das BAfög-Amt holt das Geld bei deinen Eltern wieder.
Den Antrag würde ich auf jeden Fall stellen, falls das AMt sich das Geld bei deinen Eltern wiederholen will, kannst du ja immer noch verzichten.

Stefanie

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich eine Absage für mein Elternunabhängiges Bafög
bekommen.
Über einen rechtlichen Rat bezüglich meines weiteren Vorgehens
wäre ich sehr erfreut:

Sachverhalt ist Folgender:

Ich mache jetzt meinen Betriebswirt an einer Fachschule in
Dortmund (WIHOGA)
-arbeite seid 6,5 Jahren im Beruf
-habe aber davon 4 und Jahre und 2 Monate Lehrzeit gehabt auf
2 Lehren aufgeteilt. (Köchin und Hotelfachfrau)
-laut Bafögamt reicht dies leider nicht für eine unabhängige
Förderung, da ich 3 Jahre davon in einem festen
Angestelltenverhältnis verbracht haben müsste.
-jetzt ergibt sich daraus, dass das Bafögamt die
Einkunftsnachweise meiner Eltern braucht um über
Elternabhängiges zu entscheiden.

In diesem Fall müssten meine Eltern dann aber für mich zahlen,
da sie über die Höchstgrenze verdienen.
Ich halte das aber für unzumutbar für meine Eltern, da ich
schon seid 10 Jahren nicht mehr zu hause wohne.

Bin gerade ein wenig überfordert und weiß nicht, wie ich
weiter verfahren soll. Vielleicht hat irgendjemand eine Idee??
Vielen lieben Dank im Vorraus.
Maike aus Dortmund

Ich weiß die Antwort kommt spät, aber ich fürchte du hast keine andere Wahl, lt. Bafögamt, musst du entweder 3 jahre ausbildung + 3 jahre vollzeitangestellt, oder glaub 5 Jahre vollzeitbeschäftigt gewesen sein, alle anderen fälle erhalten KEIN elternunabhängiges bafög

lg