Liebe/-r Experte/-in, hallo Frau Alm,
ich hab´ da mal `ne Frage:
Ledige Tochter hat Auskunftsformular vom Sozialamt vorliegen, wegen Unterhalt für Mutter, die seit Februar im Pflegeheim ist.
Sozialamt berechnet ja für Elternunterhalt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen anhand der Einkünfte von den letzten 12 Monaten.
Wie sieht es denn aus, wenn für 9 Monate ALG 1 dabei war, dieses aber nun in einem Monat ausläuft? Dann würde sich nämlich das Einkommen um ca. 1000,- Euro verringern, so dass dem ledigen Unterhaltspflichtigen nur noch 1166,- Euro bleiben, zuzüglich selbstgenutzter Immobilie.
Wird das berücksichtigt?
Danke für Antwort
Gruß von Rita E.