Elternunterhalt

Liebe/-r Experte/-in, hallo Frau Alm,

ich hab´ da mal `ne Frage:
Ledige Tochter hat Auskunftsformular vom Sozialamt vorliegen, wegen Unterhalt für Mutter, die seit Februar im Pflegeheim ist.
Sozialamt berechnet ja für Elternunterhalt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen anhand der Einkünfte von den letzten 12 Monaten.
Wie sieht es denn aus, wenn für 9 Monate ALG 1 dabei war, dieses aber nun in einem Monat ausläuft? Dann würde sich nämlich das Einkommen um ca. 1000,- Euro verringern, so dass dem ledigen Unterhaltspflichtigen nur noch 1166,- Euro bleiben, zuzüglich selbstgenutzter Immobilie.
Wird das berücksichtigt?
Danke für Antwort
Gruß von Rita E.

hallo rita,

ich bin hier nicht ganz sicher. sind Sie denn noch in der probezeit? dann sollten Sie dies dem sozialamt auch mitteilen.
wenn Sie eine rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie doch eine anwaltliche beratung zu hilfe nehmen.

tut mir leid, dass ich hier nicht besser helfen konnte!

viele grüße und viel glück!

Bin Witwe und erhalte Witwenpension, da ich als nebenberufliche Selbständige freiwillig in ALG-Vers. eingezahlt hatte, wurde mir seit Nov. 11 nochmals bis Mai 12
ALG 1 bewilligt. Aber danach habe ich eben nur meine Witwenversorgung von 1166,- und vielleicht 200,- monatl. im Durchschnitt aus der Nebenbeschäftigung, die ich seit Mai 11 ausübe.
Die Nebenbeschäftigungsentgelte (ich schreibe Rechnung)sind Brutto, davon müßte ich also noch Betriebsausgaben abziehen.
Da ich ganz allein eine eigene kleine Immobilie (65 m²) bewohne, habe ich natürlich auch sämtliche Hauskosten alleine zu tragen: Grundsteuer, Müllgeb., Schornsteinf., Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Strom, Versicherungen, Heizöl und, und… Da bleibt nicht mehr viel zum leben, aber ich komme hin. Wird das Sozialamt denn wenigstens diese Kosten alle berücksichtigen?

Sie haben einen freibetrag / selbstbehalt i…h.v. 1.400€. darin entahlten sind ca. 400 € für miete. sie müssen ihr gesamtes einkommen darlegen, können aber auch alle kosten dagegen stellen. bei einem einkommen unter 1.400 € müssen Sie nichts zahlen.
ich hoffe, Sie führen ordnungsgemäß die mehrwertsteuer ab; wenn Sie Ihre selbständigkeit angeben, kann es gut sein, dass das sozialamt das zuständige finanzamt fragt, ob sie dies tun :frowning:

beste grüße

Hallo Christine,
danke für die Antworten. Bzgl. Mehrwertsteuer: ich habe Kleingewerbe angemeldet, brauche keine MwSt abführen und erhebe bei meinen Rechnungen auch keine MwSt. Nur bei der Einkommensteuererklärung wird es als Einkommen wohl mit veranschlagt.
LG von Rita E.