Elternunterhalt

Hallo liebe Experten,

gesetzt den Fall es zeichnete sich ab, dass Schwiegerelten demnächst zum Sozialfall werden und entsprechend Solzialhilfe beantragen werden bzw evtl. in einem Pflegeheim untergebracht werden.
Die Schwiegereltern haben während ihres Lebens beträchtliches Vermögen durchgebracht, sodaß kein Eigenvermögen mehr vorhanden sein dürfte(sondern allenfalls genauso beträchtliche Schulden).

  1. Könnte die Ehefrau (einziges Kind der Schwiegereltern) trotz keinem eigenen Einkommen (Hausfrau) zum Unterhalt gezwungen werden?
    Sie bekommt kein regelmäßiges Taschengeld, aber die finanziellen Rücklagen ( Sparkonten) laufen auf Ihren Namen.
  2. Könnte man der möglichen Unterhaltspflicht entgehen, wenn alles Barvermögen auf den Ehemann (Schwiegersohn) umgeschrieben würde?
  3. Die Ehefrau ist derzeit mit dem ersten Kind schwanger
    (Geburtstermin 2007). Greift das Sozialamt hier ungehemmt auf das anstehende Kindergeld bzw die 300 Euro Elterngeld, die es ab nächstem Jahr für Hausfrauen geben soll zu, um Ihre Unterhaltsforderungen geltend zu machen?

Vielen Dank für alle Antworten im Vorraus!

Hallo,

wenn die Eltern über 65 sind und nur Hilfe zum Lebensunterhalt (in diesem Fall wäre das Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII) beantragen, werden Kinder nur dann zum Unterhalt herangezogen, wenn sie Einkommen von mehr als 100.000,- EUR pro Jahr haben.
Kommen die Eltern oder ein Elternteil jedoch ins Heim, dann werden Kinder auf jeden Fall auf Unterhaltsfähigkeit überprüft. In eurem Fall würde das gesamte Einkommen, in diesem Fall also das Einkommen des Ehemannes, berücksichtigt werden. Es gibt allerdings hohe Freibeträge, und das zu erwartende Baby muss natürlich auch berücksichtigt werden.
Falls die Tochter beweisen kann, dass die Eltern erhebliches Vermögen verschleudert haben, könnte sie mit dieser Begründung eine Unterhaltszahlung ablehnen. Dann würde letztendlich ein Richter entscheiden.
Haben die Eltern denn Einkommen (z.B. Rente)? Diese muss für die Heimkosten eingesetzt werden. Wenn sie in NRW leben, würden sie auch noch Pflegewohngeld bekommen. Wenn sie eine Pflegestufe haben, bekommen sie auch noch Pflegegeld von der Pflegekasse. Evtl. sind die ungedeckten Heimkosten dann gar nicht so hoch.
Weiteres gerne per E-Mail.

Gruß
Nelly