Elternunterhalt

wer weis, wie hoch das monatliche Einkommen sein darf, bevor das Sozialamt Ansprüche gegenüber den Kindern für den Pflegeheimplatz geltend machen kann?

wer weis, wie hoch das monatliche Einkommen sein darf, bevor
das Sozialamt Ansprüche gegenüber den Kindern für den
Pflegeheimplatz geltend machen kann?

so um die 1400€s hängt aber noch vielen anderen Faktoren ab…

Der Kater

Hallo!

Zunächst möchte ich gerne darauf aufmerksam machen, dass es guter Brauch ist, in einem Beitrag eine Anrede und eine Schlussformel zu verwenden.

Zur Sache:

Erbringt ein Sozialamt Leistungen für die Unterbringung und Pflege eines Hilfebedürftigen in einem Pflegeheim, so ist es verpflichtet zu prüfen, ob unterhaltspflichtige Kinder des Hilfebedürftigen zur Deckung der Unterbringungs- und Pflegekosten herangezogen werden können.

Dabei darf nicht das gesamte Einkommen der unterhaltspflichtigen Kinder herangezogen werden. Es ist ihnen vielmehr ein Teil des monatlichen Einkommens für die Bestreitung ihres eigenen Lebensbedarfs (der so genannte „angemessene Selbstbehalt“) zu belassen.

Nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2008) beträgt der angemessene Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Kindes gegenüber seinen Eltern monatlich mindestens 1.400 Euro zuzüglich der Hälfte des darüber hinaus gehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten beträgt monatlich mindestens 1.050 Euro.

In begrenztem Umfang (d.h. nicht immer in voller Höhe) sind darüber hinaus Verbindlichkeiten und Belastungen des unterhaltspflichtigen Kindes zu berücksichtigen, z.B. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten und Aufwendungen für ein eigenes Familienheim, nicht aber Konsumentenkredite (für Pkw, Einrichtung, Urlaub u.ä.).

Gruß, Franz

wer weis, wie hoch das monatliche Einkommen sein darf, bevor
das Sozialamt Ansprüche gegenüber den Kindern für den
Pflegeheimplatz geltend machen kann?

Hallo Olli,

z.B. erst einmal hier informieren:

http://www.anwaelte-du.de/download/Elternunterhalt.pdf

und dann ganz genau hier ausrechnen:

http://www.anwaelte-du.de/download/Elternunterhalt.xls

Grüße
EK