Hallo zusammen,
Folgender hypothetischer Fall: Oma (verwitwet, minimale Rente) ist im Pflegeheim, ihr Vermögen ist aufgebraucht und für die Heimkosten soll jetzt das Sozialamt aufkommen. Ihr Sohn (verheiratet, Rentner) hat vor ca. 5 Jahren seine Eigentumswohnung an seine Tochter überschrieben (Schenkung), hat aber Nießbrauchsrecht. Er hat kein besonders hohes Einkommen, aber ein gewisses Vermögen (durch harte Arbeit und viel Verzicht jahrelang angespart als Vorsorge fürs Alter und auch später mal für die Tochter).
Nun stellt sich die Frage, ob das Sozialamt verlangen kann, daß diese Schenkung zurückgefordert wird, und ob dann die Wohnung zusammen mit dem angesparten Vermögen des Sohnes angerechnet wird, so daß der Sohn für die Oma einen höheren monatlichen Betrag zahlen muß.
Außerdem wäre interessant, wie in einem solchen Fall das Schonvermögen des Sohnes berechnet werden würde und ob es da überhaupt verbindliche Richtlinien gibt. Ich habe leider nur Infos dazu gefunden, wenn jemand noch berufstätig ist - da darf dann wohl ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens als Altersvorsorge angespart werden. Aber wie ist das, wenn jemand schon in Rente ist?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
Gruß
„Raven“