Hallo,
ich habe gelesen, dass die unterhaltspflichtigen Kinder einen selbstbehalt behalten dürfen, der 1400€ beträgt.
Was ist mit Kindern, die so wenig verdienen, dass sie diesen Betrag nicht erreichen?
Werden sie ,gezwungen" eine erwerbstätigkeit aufzunehmen?
LG
Hallo …,
Deine Frage versthe ich so: muss ein Kind arbeiten gehen, um Unterhalt an seine Eltern zahlen zu können?
Antwort: nein. Interessant ist auch, was als Einkommen zählt - das Einkommen des Ehegatten nämlich nicht.
Beispiel: Frau Bedürftig hat drei Kinder, A, B und C.
A hat 2000 € aus Arbeit, aber Ehegatten und sechs Kinder.
B ist nicht berufstätig, hat auch keine sonstigen eigenen Einkünfte, ist aber verheiratet mit Generaldirektor Reich und gibt von dessen Einkommen jeden Monat 5000 € aus.
C ist ledig, hat keine Kinder, aber 1800 € Einkommen im Monat.
Unterhaltspflichtig ist nach dem Gesetz nur C.
B kann weiterhin auf der faulen Haut liegen, sich die Fingernägel golden lackieren und mit dem Jaguar zum Shoppen fahren.
Gruß
Jette
Unterhaltspflichtig ist nach dem Gesetz nur C.
B kann weiterhin auf der faulen Haut liegen, sich die
Fingernägel golden lackieren und mit dem Jaguar zum Shoppen
fahren.
Gruß
Jette
Hallo Jette,
bist du dir da 100% sicher…?
mir wurde mal gesagt, dass die Ehepartner sich gegenseitig unterstüzen müssen…
B hat zwar nichts (theoretisch) aber B müsste seine Mutter unterstüzen und der Ehepartner von B muss B unterstützen und unterstüzt dadurch indirekt die Mutter mit der sie eigentlich nichts zu tun hat…?
wir hatten nämlich so einen Fall, da musste die Mutter ins Pflegeheim, der Sohn musste die Mutter unterstüzen und bei der Berechnung um die Höhe, wurde auch das Gehalt der Ehefrau dazu genommen
auf die Frage warum da ja die Ehefrau nicht für die Schwiegermutter aufkommen muss, hieß es, für die Schwiegermutter nicht aber sie muss ihren Mann unterstüzen und deshalb wurde das gemeinsame Einkommen berechnet
ich garantiere aber für nichts, da ich nicht weiß ob beide Fälle identische Voraussetzungen haben…´
Gruß Lutzz