wer weiß, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um seinen leiblichen Eltern den Unterhalt zu verweigern. Oder muss jedes Kind für seine Eltern aufkommen, selbst dann , wenn es bei keinem Elternteil aufgewachsen ist und diese auch nie Unterhalt gezahlt haben?
Der Bundesgerichtshof hat erst in diesem Jahr entschieden, dass auch, wenn ein Kind bei einer Pflegefamilie aufgewachsen ist, für die Eltern Unterhalt bezahlen muss. Die Unterhaltspflicht den Eltern gegenüber ist eigentlich nur bei „groben Undank“ oder groben Unbill möglich gewesen, aber aufgrund der Pflegeproblematik der älteren Generation wird darauf geachtet, dass nicht der Staat dafür aufkommen soll und daher wird jede Möglichkeit genutzt, dass die Kinder zuerst aufkommen sollten, sofern diese jedoch tatsächlich als leistungsfähig sind.
Die Tatsache alleine, dass nie Unterhalt gezahlt wurde, ist nicht so bedeutend, wie dem immer beigemessen wird, denn nur wenn der Unterhaltsschuldner zahlungsfähig gewesen wäre, aber dennoch nicht bezahlt wurde, hätte dies evtl. Auswirkungen.
Dieser wäre mir zumindest einen Anwalt wert. Der kostet zwar, kann aber weiterhelfen.
In unserer Tageszeitung sind die Anwälte nach Fachgebieten sortiert. Auch dieser Blick lohnt sich.
Gruß
Kati
Hi, das ist so nicht ric htig! Dieses BGH Urteil ist aus 2010 und bezog sich darauf, dass die Mutter wegen einer psychischen Erkrankung das Kind nicht selbst versorgen konnte http://www.kostenlose-urteile.de/Elternunterhalt-Her…
MfG ramses90
Hallo Annicka50,
unabhängig von der Frage, OB Unterhalt gezahlt werden muss, ist auch die Frage wichtig, WIEVIEL Unterhalt gezahlt werden muss. Und da lehnen sich die Sozialämter (meistens fordern die ja den Unterhalt) seeehr weit aus dem Fenster. Da werden bewusst falsche (weil in der Rechtsprechung nicht haltbare) Berechnungen angestellt, ein evtl. Wohnvorteil wird überhöht angesetzt etc. etc.
Wenn Du magst, kannst Du mir direkt ne eMail schreiben. Ich kann Dir dazu einiges erzählen.
Falls das Sozialamt sich noch nicht bei Dir gemeldet hat, besteht sogar die Möglichkeit eine Rechtschutzversicherung für das Risiko „Unterhalt“ abzuschließen. Google doch mal. Gibt in Deutschland nur eine Versicherung, die dieses Risiko abdeckt. Aber wie gesagt, das Kind darf noch nicht in den Brunnen gefallen sein. Und man hat eine Wartefrist von (ich glaube beim Unterhalt) 6 Monaten.
Übrigens: WIR zahlen nix mehr, seit dem Sozialamt bekannt ist, dass wir rechtschutzversichert sind. Plötzlich war es möglich, korrekte Unterhaltsberechnungen anzustellen. Vorher wurden monatlich € 450,00 (!!) von uns verlangt.
Gruß
MOXA
Hi,
das ist auf jeden Fall immer eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich ist man lt. BGB unterhaltspflichtig. Wenn man nicht zahlen will, kommt man meist um eine Klage nicht herum.
Gruß
Nelly
Wieder falsches Brett(?) -> ‚Arbeits- & Sozialamt‘
Elternunterhalt wird (wenn) vom Sozialamt gefordert!
Elternunterhalt wird (wenn) vom Sozialamt gefordert!
Gibt´s von Dir eigentlich andere hilfreiche Beiträge, ausser den Verweisen auf falsche Bretter und FAQ1129?
ramses90
Hallo,
Gibt´s von Dir eigentlich andere hilfreiche Beiträge, ausser
den Verweisen auf falsche Bretter und FAQ1129?
aber wenn sie doch recht hat?
Gruß
loderunner
Hallo,
Gibt´s von Dir eigentlich andere hilfreiche Beiträge, ausser
den Verweisen auf falsche Bretter und FAQ1129?aber wenn sie doch recht hat?
Hi, klar hat´se Recht. Aber seit sie hier ist, nahezu täglich diese Antworten, sonst nix. Deshalb die Nachfrage, könnte ja sein, dass ich übersehen habe, dass sie auf eine regelkomform gestellte Frage eine ebensolche Antwort gab.
MfG ramses90.
Gruß
loderunner