Elternunterhalt als außergewöhnliche Belastung

Hallo,

mal eine Frage zum Thema „Elternunterhalt als außergewöhnliche Belastung“.

Ich habe mir natürlich §33a EStG angesehen und auch hier im Forumsarchiv gesucht und die Infos von Martin und Cirwalda gefunden:

/t/elternunterhalt-absetzbar/4265164

Normalerweise werden von den Unterhaltsleistungen ja die Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person abgezogen (vermindert um 624 Euro).

Nun die Frage: Werden hier die Einkünfte berücksichtigt, welche die Person in dem Jahr hatte, in dem die außergewöhnliche Belastung gezahlt wurde, oder in dem, in dem diese verursacht wurde?

Beispiel: Vater A des Stpfl. B ist pflegebedürftig und über mehrere Jahre in einem Heim untergebracht. SozAmt zahlt die Heimkosten zunächst, fordert diese dann von Sohn B wieder. Sohn B zahlt diese gesammelt in 2010, in diesem Jahr war A jedoch schon verstorben und hatte somit keine Einkünfte mehr.

Werden nun quasi „fiktiv“ die Einkünfte (zB Rente) von A aus den Jahren abgezogen, in denen dem SozAmt die Heimkosten angefallen sind - oder wird nichts abgezogen, weil zum Zeitpunkt der Bezahlung durch B gar keine Einnahmen von A mehr vorhanden waren?

Danke
und viele Grüße
Frank

es kommt bei der ESt hier immer auf die Zahlungszeitpunkte an - einfach in dem betr. Jahr geltend machen!

E.

Hallo Eugenie,

danke für Deine Antwort!

  • einfach in dem betr. Jahr geltend machen!

Ja, das Jahr der Geltendmachung war schon klar - die Frage war, dementsprechend werden also die im Bezugszeitraum des Unterhalts vorhandenen Einkünfte des Unterhaltsberechtigten nicht berücksichtigt.

Viele Grüße
Frank