Hallo,
mal eine Frage zum Thema „Elternunterhalt als außergewöhnliche Belastung“.
Ich habe mir natürlich §33a EStG angesehen und auch hier im Forumsarchiv gesucht und die Infos von Martin und Cirwalda gefunden:
/t/elternunterhalt-absetzbar/4265164
Normalerweise werden von den Unterhaltsleistungen ja die Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person abgezogen (vermindert um 624 Euro).
Nun die Frage: Werden hier die Einkünfte berücksichtigt, welche die Person in dem Jahr hatte, in dem die außergewöhnliche Belastung gezahlt wurde, oder in dem, in dem diese verursacht wurde?
Beispiel: Vater A des Stpfl. B ist pflegebedürftig und über mehrere Jahre in einem Heim untergebracht. SozAmt zahlt die Heimkosten zunächst, fordert diese dann von Sohn B wieder. Sohn B zahlt diese gesammelt in 2010, in diesem Jahr war A jedoch schon verstorben und hatte somit keine Einkünfte mehr.
Werden nun quasi „fiktiv“ die Einkünfte (zB Rente) von A aus den Jahren abgezogen, in denen dem SozAmt die Heimkosten angefallen sind - oder wird nichts abgezogen, weil zum Zeitpunkt der Bezahlung durch B gar keine Einnahmen von A mehr vorhanden waren?
Danke
und viele Grüße
Frank