Elternunterhalt bei einer Erbschaft

wenn man befreift ist Elternunterhalt zu bezahlen und man Erbt vom Grossonkel Geld, was für ein Freibetrag steht einen zu oder besser gesagt muss ich dann Elternunterhalt davon bezahlen?

Danke im Voraus für Antworten

Gruss Andrea

Hallo!

Grundsätzlich zählt die Erbschaft als Vermögen und KANN zum Elternunterhalt herangezogen werden.
Die Freibeträge (Schonvermögen genannt) muss man je nach Lebenssituation berechnen.
Das ist kein fester Wert, der hängt vom u.a. vom Jahreseinkommen und dem Alter(Berufsalter) ab, ob man Wohneigentum hat oder nicht (wenn nicht, mehr Schonvermögen!)

es gibt dazu auch Formulare und Rechner im Internet.

MfG
duck313