Wie sieht das mit dem Elternunterhalt bei geschiedenen Eltern aus?
Meine Freundin (25) und ich heiraten diesen Jahr im Sommer.
Ihr Bruder (17) und macht Fachabi.
Die Mutter geht selber arbeiten und bekommt genug um sich eine kleine Wohnung mit dem Sohn zu unterhalten.
Die Scheidung läuft seit kurzem
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für den Sohn.
Wer kann nun belangt werden? Der § 1601 BGB ist mir wohl bekannt, aber trifft er in diesem Falle auch zu?
Wie sieht das mit dem Elternunterhalt bei geschiedenen Eltern
aus?
geht es hier wirklich um elternunterhalt ? denn elternunterhalt meint den unterhalt, den die kinder den bedürftigen eltern bezahlen müssen.
wenn aber die mutter „genug bekommt“ und über den vater keine angaben gemacht wurden, wie soll man dann eine ordentliche antwort geben ?
oder geht es dir um die unterhaltspflicht der eltern gegenüber den beiden kindern (oder nur einem kind) oder den nachehelichen unterhalt zwischen den ex-ehegatten ?