Hallo,
folgende theoretische Fragestellung ergab sich in heutiger Mittagspausendiskussion :
Leibliche Mutter M des verheirateten Sohnes S muss ins Pflegeheim. S muss zunächst, da mittelmässig verdienend, Unterhalt zahlen.
S wird einige Monate später Vater, theoretisch stellt die zuvor berufstätige Kindsmutter/Ehefrau des S mit Beginn des Mutterschutzes „die Arbeit ein“.
Ab wann (und ob überhaupt ) führt das zu einer Neuberechnung des Selbstbehalts des S bzw. zur Neuermittlung der Heranziehung zur Unterhaltspflicht für die Mutter M? Wenn das Kind auf der Welt ist? Oder schon früher, wenn Sonderbedarf wie Kinderwagen, Umstandskleidung usw. zu beschaffen sind?
Vielen Dank und schönen Gruß vom
Schnabel