Elternunterhalt - defacto doch auch für

… Schwiegereltern?

Der Fall. Ehepaar, verheiratet, keine Gütertrennung.
Er verdient sehr gut (Unternehmer), Sie 300 EUR Minijob.
Sie haben ein Haus und von seinem Einkommen viel Geld
„auf dem Sparbuch“ sagen wir 0,5 Mio EUR.
(Falls das wichtig ist:
a.) Es ist nachweisbar, dass das Ersparte fast
ausschließlich aus seinem Einkommen stammt
b.) Das Geld ist ausschließlich und seit vielen Jahren
auf seinen Namen angelegt).
Aber: Das Vermögen wurde zu 100% während der Zeit der
Ehe aufgebaut (ist also 100% Zugewinn).
Sie haben nichts von den Schwiegereltern
geschenkt bekommen.

Ihre Eltern (also seine Schwiegereltern) kommen ins Pflegeheim. Natürlich reicht das Pflegegeld bei weitem nicht aus. Vermögen haben die Schwiegereltern keins und nur eine Minirente. Eine Lücke von 4.000 EUR / Monat.
Nehmen wir an, er verdient 12.000 EUR / Monat.

Sehe ich das richtig, dass das Paar vermutlich die vollen 4.000 EUR / Monat zahlen muss, einfach weil sie es auf Grund des Einkommens und des Vermögens können, obwohl das Vermögen i.w. vom nicht unterhalts-verpflichteten Schwiegerkind erarbeitet wurde?
(Stichworte:

  • fiktiver Unterhaltsanspruch der Frau gegenüber dem Mann
  • 50% Anteil der Frau am Zugewinn als Vermögen der Frau?
    Nur falls jemand fragt:
    Leider keine anderen zahlungsfähigen Geschwister, mit
    denen die Last geteilt werden könnte.

Hallo,

sehr schwieriges Thema. Und in Ihrem Fall, würde ich mich von einen RA vertreten lassen. Sollte jedoch einer mit Themenschwerpunkt Elternunterhalt sein. Das Sozialamt wird auf jeden Fall versuchen auch an das Vermögen des Schwiegersohnes zu kommen…Viel Glück!

Hallo,
ich gehe davon aus, dass Die Ehefrau wohl im Rahmen ihres Einkommens zur Kasse gebeten würde. Das Haus, sofern selbstgenutztes Einfamilienhaus, spielt keine Rolle. Wenn das Vermögen des Mannes aus seinem Einkommen stammt, würde es wohl auch nicht zum Unterhalt herangezogen. Inwieweit das Einkommen des Mannes dann mit in die Rechnung einfließt, weiss ich nicht genau. Auf jeden Fall wird genau zwischen Einkommen des Schwiegerkindes und Vermögen des Schwiegerkindes unterschieden. Auch bei einer Zugewinngemeinschaft fließt nicht alles in einen Topf und wird dann bei Bedarf wieder herausgeholt. Mein Tipp wäre, mal bei Iris Sümenicht (http://www.recht-gut-erklaert.de/) reinzuschauen. Der Download ist nicht kostenfrei. Ggf. kann man Frau Sümenicht auch mal kontaktieren.

Ich hoffe ich konnte bei diesem schwierigen Thema ein kleines Wenig Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße, Schwiegersohn

Da ich einen Hirmschlag habe, kann ich auf Fragen keine Antwort geben.

Gruß Karl Heiliger