… Schwiegereltern?
Der Fall. Ehepaar, verheiratet, keine Gütertrennung.
Er verdient sehr gut (Unternehmer), Sie 300 EUR Minijob.
Sie haben ein Haus und von seinem Einkommen viel Geld
„auf dem Sparbuch“ sagen wir 0,5 Mio EUR.
(Falls das wichtig ist:
a.) Es ist nachweisbar, dass das Ersparte fast
ausschließlich aus seinem Einkommen stammt
b.) Das Geld ist ausschließlich und seit vielen Jahren
auf seinen Namen angelegt).
Aber: Das Vermögen wurde zu 100% während der Zeit der
Ehe aufgebaut (ist also 100% Zugewinn).
Sie haben nichts von den Schwiegereltern
geschenkt bekommen.
Ihre Eltern (also seine Schwiegereltern) kommen ins Pflegeheim. Natürlich reicht das Pflegegeld bei weitem nicht aus. Vermögen haben die Schwiegereltern keins und nur eine Minirente. Eine Lücke von 4.000 EUR / Monat.
Nehmen wir an, er verdient 12.000 EUR / Monat.
Sehe ich das richtig, dass das Paar vermutlich die vollen 4.000 EUR / Monat zahlen muss, einfach weil sie es auf Grund des Einkommens und des Vermögens können, obwohl das Vermögen i.w. vom nicht unterhalts-verpflichteten Schwiegerkind erarbeitet wurde?
(Stichworte:
- fiktiver Unterhaltsanspruch der Frau gegenüber dem Mann
- 50% Anteil der Frau am Zugewinn als Vermögen der Frau?
Nur falls jemand fragt:
Leider keine anderen zahlungsfähigen Geschwister, mit
denen die Last geteilt werden könnte.