Elternunterhalt durch Sozialhilfe wegen Zwangsverrentung?

Hallöchen,

mal nen Sack Fragen.
Wenn eine Person mit 63 vom Arbeitsamt in die Zwangsverrentung geschickt wird (Ja das dürfen die) und die Rente sehr gering ist muss die Person zum Überleben ja Sozialhilfe/Geld beantragen.

Da die Person aber noch keine 65 ist, hat Sie ja nicht die Möglichkeit die spezielle Grundsicherung für Rentner ab 65 zu beantragen, welche die Kinder der Person vor „Rückgriff“ durch das Sozialamt bis 100000€ Einkommen schützt.

Das heisst die Person würde 2 Jahre „normale“ Sozialhilfe/Geld erhalten oder wie man das dann nennt.

Kann, jetzt da „normale Sozialhilfe“ bezogen wird, das Sozialamt sich das Geld für die 2 Jahre bei den Kindern wiederholen?

Oder ist ein gewisser Satz „Rückgriffsfrei“?

Oder besteht da auch ein Schutz vor dem „Rückgriff“?

Oder gilt das mit dem „Rückgriff“ auf die Kinder nur bei Heim und Pflegegeschichen?

(Freibeträge der Kinder zum Elternunterhalt bitte mal außen vorgelassen)

Liebe Grüsse

Wandos

Hallo,

Gegenfrage - Rente mit 63 ist nicht möglich ?

http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Startseite/start.html

Gruß Merger

Hallo,

Nein, die neue Rente ab 63 ist nicht möglich, da die Person in diesem Fallbeispiel leider Langzeitarbeitslos  sein soll und dadurch bei weitem keine 45 Arbeitsjahre hat.

Hätte ich vielleicht schreiben sollen, ich dachte es wäre ersichtlich aus der geringen Rente die ich erwähnt hab.

MfG

Wandos

Hallo,
ich habe den gleichen Fall in der Familie. Mutter zwangsverrentet und nun will das Sozialamt die Sozialhilfe von mir holen. Ich habe die Frau aber schon über 20 JAhre nicht mehr gesehen und will natürlich nun auch nicht deren Sozialhilfe zahlen. Wie ist denn Dein Fall ausgegangen? Musstest Du an das Sozialamt zahlen?

Hallo,
kommt auf das Einkommen des Kindes an.
Es kommt NICHT auf das Haushaltseinkommen (also Einkommen von Ehemann und Ehefrau) an.
Das verwechseln Grundsicherungsämter immer gerne…

Grüße
miamei

Google mal rum mit ‚Frührente Alg II‘.

Ich hab einen Beitrag gefunden, in dem steht, dass man vom Sozialgericht möglicherweise als Härtefall eingestuft wird, wenn die Rente unter dem zu erwartenden Alg-II-Satz liegt. D. h. man sollte gegen die Zwangsverrentung klagen.

Ich habe nur das obersten Google-Ergebnis gelesen, man findet bestimmt noch mehr Informationen.

Hier ist ein Link, der mir hoffentlich nicht als unerlaubte Werbung eingestuft wird. Ich habe mit dem Betreiber der verlinkten Seite nichts zu tun.