Hallöchen,
mal nen Sack Fragen.
Wenn eine Person mit 63 vom Arbeitsamt in die Zwangsverrentung geschickt wird (Ja das dürfen die) und die Rente sehr gering ist muss die Person zum Überleben ja Sozialhilfe/Geld beantragen.
Da die Person aber noch keine 65 ist, hat Sie ja nicht die Möglichkeit die spezielle Grundsicherung für Rentner ab 65 zu beantragen, welche die Kinder der Person vor „Rückgriff“ durch das Sozialamt bis 100000€ Einkommen schützt.
Das heisst die Person würde 2 Jahre „normale“ Sozialhilfe/Geld erhalten oder wie man das dann nennt.
Kann, jetzt da „normale Sozialhilfe“ bezogen wird, das Sozialamt sich das Geld für die 2 Jahre bei den Kindern wiederholen?
Oder ist ein gewisser Satz „Rückgriffsfrei“?
Oder besteht da auch ein Schutz vor dem „Rückgriff“?
Oder gilt das mit dem „Rückgriff“ auf die Kinder nur bei Heim und Pflegegeschichen?
(Freibeträge der Kinder zum Elternunterhalt bitte mal außen vorgelassen)
Liebe Grüsse
Wandos