Hallo zusammen, so nun möchte ich mal einen Fall schildern: Vor 45 Jahren (damals 12 Jahre) Missbrauch durch den Bruder (damals 16), entstanden ein Kind. Das Kind seit Geburt 100 % körperlich u. Geistig behindert. Eltern erstatten keine anzeige, das Kind wuchs 5 Jahre bei den Oma u, Opa auf. Dann Abgabe an die Mutter. Die Mutter erzieht das Kind seit dem 5. Lebensjahr. Oma verzichtet sogar auf Unterhalt vom Vater. Unterhalt hat die Mutter nie bekommen. Vater spurlos verschwunden. Verzweifelt läßt die junge Mutter den Vater gerichtlich zum Unterhalt heranziehen. Jahre der Vater nicht auffindbar. Das 100 % behinderte Erwachsene ist nach dem Bundesversorgungsgesetz i.V. m.d. Opferentschädigungsgesetz anerkannt. Nun tritt der Sozialhilfeträger ihrer Mutter an die Frau heran: Ihre Mutter lebt im Pflegeheim heute 90 Jahre, Ihre Rente reicht nicht für die Heimkosten. Muß Sie Unterhalt zahlen? Oder kann Sie nach $ BGB 1601 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung fordern? Muss die Behörde die Adresse des Vaters heraugeben? So nun bin ich gespannt wer mir hier helfen kann.
Hallo,
eine schockierende Geschichte, da muss man erst einmal durchschauen. Tut mir sehr leid, aber hier kann ich ganz und gar nichts zu sagen.
Beste Grüße
Andreas Stein