Hallo,
ist ein unterhaltspflichtiges, verheiratetes Kind nicht berufstätig, beträgt der Ehegattenfreibetrag, dann auch 2450,- Euro oder fällt dieser dann geringer aus?
Vielen Dank im voraus.
Denise
Hallo,
wer hat im Unterhaltsrecht einen Ehegattenfreibetrag von 2.450 Euro? Solche Summen gibt es im Unterhaltsrecht nicht.
Vielleicht den fiktiven Fall etwas genauer fiktiv schildern. Für mich ist an der Frage nämlich nicht mal klar, ob es um den Selbstbehalt bei Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern, um steuerlichen Freibetrag oder um den pfändungsfreien Betrag geht. Laut Überschrift könnte es auch noch um Unterhalt gegenüber den eigenen Eltern gehen.
Naja, vielleicht stehe ich um dieser Uhrzeit etwas auf der Leitung, aber trotzdem wird eine fiktive Erläuterung bestimmt nicht schaden.
Gruß
Ingrid
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Hallo,
wer hat im Unterhaltsrecht einen Ehegattenfreibetrag von 2.450
Euro? Solche Summen gibt es im Unterhaltsrecht nicht.
doch, beim Elternunterhalt.
http://www.swr.de/landesschau-rp/ratgeber/-/id=23321…
VG
EK