Elternunterhalt - Rückforderung v. SA ?

Hallo,
nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:

Mutter befindet sich im Pflegeheim mit Pflegestufe III. Da die Rente nicht reicht, springt das Sozialamt ein und fordert von Sohn Elternunterhalt, den dieser auch einige Zeit lang zahlt.

Bei einer erneuten Überprüfung der Unterhaltshöhe im Jahr 2010 wird festgestellt, dass der Sohn - wegen Kurzarbeit - mittlerweile so wenig verdient, dass er nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist.

Vor einer erneuten Überprüfung (Sohn wird ab September 2011 keine Kurzarbeit mehr leisten und verdient dann wieder voll) stirbt Mutter. Sohn ist Erbe.

Das „Vermögen“ der Mutter reicht nicht einmal für die Beerdigungskosten. € 4.000,00 schießt Sohn zu, so dass jetzt das „Vermögen“ verbraucht ist, allerdings alle Rechnungen auch bezahlt sind.

Nun zur Frage:
Sohn überlegt nun, ob er das Erbe ausschlagen muss mit dem Hintergedanken, dass das Sozialamt vielleicht nachträglich jetzt noch einmal die Leistungsmöglichkeit des Sohn prüft und Sozialleistungen die an die Mutter erbracht wurden vielleicht noch nachträglich einfordert/zurückfordert, weil eine Überprüfung in der Vergangenheit sich immer auf das Jahreseinkommen bezog.

Besteht diese Gefahr tatsächlich? Wird dies von einigen Sozialämtern so gehandhabt und von anderen nicht?

Ist es bei dieser Konstellation sinnvoll, das Erbe auszuschlagen?

Vielen Dank
MOXA

Hallo,

dto.,

wenn die verstorbene Mutter Leistungen vom Sozialamt erhielt, ergäbe es keinen Sinn, das Erbe anzunehmen; denn außer evtl. Möbel und Kleidung dürfte es da nichts mehr zu erben geben, wohl aber bestünde die Gefahr, dass sich da ein Gläubiger aus der Vergangenheit melden könnte.

Hier wäre es angeraten, das Erbe auszuschlagen und damit keine unruhigen Nächte zu haben. Persönliche Sachen der Mutter können davon unabhängig entgegengenommen werden.

-,-

Hier wäre es angeraten, das Erbe auszuschlagen und damit keine
unruhigen Nächte zu haben. Persönliche Sachen der Mutter
können davon unabhängig entgegengenommen werden.

Erbausschlagung bedeutet alles oder nichts.
Bestattungspflichtig, mit Übernahme der dafür anfallenden Kosten, bleibt der Sohn aber trotzdem.
MfG ramses90

-,-

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Hier wäre es angeraten, das Erbe auszuschlagen und damit keine
unruhigen Nächte zu haben. Persönliche Sachen der Mutter
können davon unabhängig entgegengenommen werden.

Erbausschlagung bedeutet alles oder nichts.

Allerdings kann man den Nachlassverwalter kontaktieren, ob er Dinge von ideellem Wert frei gibt (Photoalben o.ä.).

Gruß

osmodius

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