Elternunterhalt - schon wieder

Hallo ihr lieben Wissenden, das Forum habe ich nach dem Thema Elternunterhalt durchsucht und Einiges gefunden, leider ist meine Frage nicht geklärt.

Nehmen wir an: Der verheiratete Sohn soll die Heimkosten für seine Mutter übernehmen. Er arbeitet Vollzeit, seine Ehefrau ist Hausfrau, hatte Einkommen durch Erbschaft.
Dadurch hat sich das Vermögen des Ehepaares auf 200.000 erhöht. Dies wird zur Instandsetzung und
Erhaltung des eigenen Hauses gespart.
Rechnet man alle geplanten Veränderungen am Haus und geplante Anschaffungen (neues Auto) zusammen, kommt man auf nur 146.000. ZB. Grundstückskauf (z.Zt. Erbpacht), Dämmumung, Heizung, Dach, Gaube, Badsanierung, Treppenlift usw.

Kann hier ein Schonvermögen von 200.000 angerechnet werden?

Muss die Ehefrau für ihre Schwiegermutter ihr erhaltenes Erbe zu Lebzeiten ausgeben?

Hilft hier eine Rechtschutzversicherung (noch abzuschließen) oder müßte man sich einen Anwalt nehmen?

Vielen Dank für die Hilfe bei der Aufarbeitung dieses Thema

Kermit

Natürlich muss die Ehefrau ihr Vermögen/Erbe nicht für die Schwiegermutter einsetzen aber der Ehemann ist ihr für die Haushaltsführung seiner Frau auf Verlangen zur Zahlung eines Taschengeldes verpflichtet, welches laut Rechtsprechung bei 5 - 7 % des Nettoeinkommens liegt und das kann von seinem monatlichen Einkommen voll abgezogen werden.
Allerdings wirkt sich das mietfreie Wohnen im eigenen Haus wiederum einkommenssteigernd aus.
Fachanwalt für Sozialrecht einschalten. ramses90