Elternunterhalt Schonvermögen

Wie berechnet sich das Schonvermögen (für Altersvorsorge) von Kindern beim Elternunterhalt?

Herausgefunden habe ich die Regelung, pro Jahr seit dem 18. Lebensjahr werden 5% des aktuellen Einkommens als Altersvorsorge angerechnet. Zählen dabei tatsächliche Berufsjahre oder einfach Lebensjahre seit dem 18. Geburtstag?

Hallo,

es sind 5% aktuell ab 40.000 Euro Jahreseinkommen, bei 20 Berufsjahren , bei 62.000 Euro Freibetrag.

lG