Hallo,
ein Elternteil-bereits verwitet- kommt über kurz od.lange ins Pflegeheim. 3 erwachsene Kinder sind da, Tochter selber 3Kinder arbeitet nicht- nur deren Mann als Alleinverdiener,wohnen in Miete.
Ein Sohn,ledig,keine eigenen Kinder,voll Berufstätig, lebt in Miete m.Freundin (arbeitet 75%) die ein eigenes Kind hat, zusammen.
Ältester Sohn, voll Berufstätig,lebt in eheähnl.Gemeinschaft mit Freundin (auch voll Berufstätig) ,keiner hat Kinder.Diese beiden beabsichtigen zu heiraten…wenn sie verheiratet sind,wie stehts mit der Zuzahlung zu den Heimkosten?
Frage: wenn beide ,ohne Kinder und Vollzeit in die Arbeit gehen…dann werden für die Errechnung der anteiligen Heimkosten beide Gehälter eingerechnet wovon sich dann der Anteil des ältern Sohnes ergibt? Werden dessen Dahrlensraten für eine bereits gekaufte und selbst bewohnte Immobilie (Immobilie ist nicht fertigrenoviert)berücksichtigt? Wie siehts Grundsätzlich mit dem erspartem der Kinder aus?
Zählt die Freundin die mit einem Sohn der „Betreuten“ zusammenlebt bei der Beitragsberechnung auch mit?
Danke
Tut mir leid, dazu kann ich nichts beitragen. Viel Glück !
Hallo
Der Unterhalt wird bei allen Kindern getrennt berechnet,je nach Einkommenssituation. Es kann also sein daßeiner gar nichts zahlt und die beiden anderen ebenfalls unterschiedlich zur Kasse gebeten werden.Diese Berechnung macht der Bezirk, wenn sie einen Antrag auf ungedeckte Heimkosten stellen.
Die Heimkosten sind das Brutto, minus die Pflegestuf von der Pflegekasse, minus die Rente ihrer Mutter = die Summe die die Kinder aufbringen müssen.
Auch Ehepartner werden in die Pflicht genommen, denn es sei ihnen zu zumuten dem Partner beim Unterhalt an die Eltern zu helfen.
Meiner Meinung nach ist es immer besser sich mit den Geschwistern zu einigen daß jeder den gleichen Anteil zahlt und so der Bezirk nicht in Anspruch genommen werden muß.
Ich hoffe ich konnte ihnen erst Mal weiter helfen.
mfg Veronika
hallo,
leider kann ich hierzu keine aussage treffen, da zu viele personen beteiligt sind. fakt ist, Sie alle sind unterhaltspflichtig. kann einer nicht zahlen, müssen die anderen ran.
Sie sollten sichnin Ihrem fall von einem anwalt für fam.recht beraten lassen.
beste grüße
hallo,
danke veronika…das es in die richtung geht hab ich schon gefürchtet.vielen dank
hallo,ich denke das dies grundsätzlich etwas kompliziert ist-für laien-,…wir werden heute einen anwalt aufsuchen. da eben die o.g. situation ansteht,was schlimm genug ist, bin ich der meinung man muss sich als berufstät.paar ohne kinder echt überlegen ob man heiraten soll,denn lt.internetrechner käme eine doch nicht verachtende summe im monat zusammen.
ich bin gespannt.
vielen dank,gruß