Ich habe eine Frage zum Elternunterhalt. Mein Vater ist ins Pflegeheim gekommen. Eigenes Vermögen wird nicht lange reichen um die ungedeckten Pflegekosten zu tragen. Somit wird das Sozialamt früher oder später auf mich zukommen.
Mein Vater war Selbstständig, besitzt ein Mehrfamilienhaus (Mittlerweile eine Sachrotimmobilie). Anfangs lief das Geschäft sehr gut. Aber irgendwann begann mein Vater Familie und Geschäft zu vernachlässigen. Er lieferte Waren aus, die nicht oder nur teilweise bezahlt wurden. Dennoch lieferte er teilweise weiter. Meine Mutter kann Rückwirkend mehrere Zehn-, wenn nicht sogar Hunderttausend DM zusammenzählen, die mein Vater nie eingefordert hat. Im Gegenteil, er hat die Leute noch auf ein Bier eingeladen.
Viel zu spät und überteuert wurde auch das Mehrfamilienhaus in dem sich auch der Betrieb befand gekauft. Die Miete wurde eingenommen, aber Reparaturen oder Instandhaltung nicht durchgeführt. Obwohl die finanziellen Mittel grundsätzlich vorhanden gewesen wären. Das Haus ist mittlerweile eine Schrottimmobilie und völlig verwahrlost. Es wird sehr schwer bis unmöglich sein das Haus zu verkaufen.
Bis vor wenigen Jahren, kurz nach Rentenbeginn, war mein Vater noch körperlich und geistig Gesund. Insbesondere wurde er auch mehrfach in den guten Geschäftsjahren vom Steuerberater darauf hingewiesen, er solle mehr für sich und seine Frau für die Altersvorsorge tun. Das stets ignoriert wurde.
Nun stellt sich mir die Frage ob solche Zustände reichen um im Verlauf dem Sozialamt oder Gericht gegenüber zu Argumentieren, warum man den Anspruch des Vaters als verwirkt ansieht?
Wie groß ist die Chance auf Erfolgt?
das ist sehr oft so, egal ob der Unterzubringende selbständig war oder nicht.
So ist das derzeit in unserem Sozialsystem vorgesehen.
Sein gutes Recht und ansonsten auch nicht relevant. Die ausstehenden Forderungen wird man sicherlich nicht mehr eintreiben können.
und? Was leitest du daraus ab? Der Vater hat nicht für die Altersvorsorge gesorgt, soll doch die Allgemeinheit zahlen?
Nein. Du kannst - sofern zutreffend - damit argumentieren, dass du selbst nicht für dich genug hättest , aber nicht damit, dass dein Vater doch selbst schuld sei.
Und noch on-top: das Amt wird die Sache eigenständig überprüfen, ob vielleicht das Geld in den letzten Jahren sinnlos verprasst wurde, ggf. Geld von Beschenkten/Begünstigten zurückfordern und die Zahlungen gänzlich einstellen/noch mehr reduzieren …
sehr gering, um nicht Null zu sagen. Es gibt Urteile, bei denen die Verwandten in direkter Linie von der Verpflichtung befreit wurden, aber nur bei massiven Misshandlungen durch die nun eigentlich berechtigte Person gegenüber der nun in Verpflichtung genommenen Person. Das liegt hier ja nun wohl nicht vor.
Ich schließe mich der anderen Antwort an - du kannst da nicht viel machen.
Allerdings, bevor du dir überlegst, wir du wohl drumherum kommen könntest: Hast du schon in Erfahrung gebracht, wieviel du eigentlich zahlen müßtest? Nachdem alles mögliche von deinem Lohn (und dem eines möglichen Ehepartners) abgezogen wurde (z.B. Raten fürs eigene Haus, eigene Alters- und Krankenvorsorge, Unterhalt für Kinder und Ehepartner), darfst du für dich 1800€, für einen Ehepartner weitere 1440€ abziehen. Von dem, was dann noch übrig bleibt, müßte man die Hälfte abdrücken.
Das ist jetzt natürlich nur ne sehr grobe Antwort. Aber es zeigt schon, daß das Einkommen je nach eigener Situation recht hoch sein kann, ohne daß man zahlen muss.