Elternunterhalt vom sozialamt

Nach über zwei Jahren bekommt man vom Sozialamt eine Mitteilung, das man 20.000,00€ für die Mutter an Unterhalt zu zahlen habe.
Als die Muter ins Pflegeheim gekommen ist, wurde sofort die Finanzsituation offen gelegt, und auch jedes Jahr neu abgegeben.Bis jetzt hat man nichts vom Sozialamt gehört, das man etwas zu zahlen habe.Erst als die Mutter verstorben ist, hat sich das Sozialamt gemeldet und den gesamten Betrag eingefordert.
Ist es rechtens erst nach so langer Zeit den Betrag einzufordern? Hätte sich das Sazialamt nicht vorher melden müssen?

Hi, 1. ist nach 2 Jahren noch nichts verjährt, falls die Forderung des Sozialamtes rechtmäßig wäre und
2. würde die Rechtmäßigkeit der Forderung nur dann Bestand haben wenn die Vermögenslage des Kindes dies zulassen würde.
MfG ramses90

Hallo

Hi, 1. ist nach 2 Jahren noch nichts verjährt, falls die Forderung des Sozialamtes rechtmäßig wäre

Aber die Forderung betrifft doch zweifellos auch Zahlungen, die schon vor mehr als 3 Jahren geflossen sind. Spielt das keine Rolle?

Und muss nicht direkt von Anfang an geprüft werden, ob die Kinder die laufenden Kosten zahlen können?

Gruß

Aber die Forderung betrifft doch zweifellos auch Zahlungen,
die schon vor mehr als 3 Jahren geflossen sind. Spielt das
keine Rolle?

Unter gewissen Umständen wird die Verjährung einer Schuld gehemmt - oder fällt gar völlig flach und beginnt von vorne - einfach mal kugeln!

Und muss nicht direkt von Anfang an geprüft werden, ob die
Kinder die laufenden Kosten zahlen können?

Muss, ja. Wenn kann. Wenn nicht kann oder wenn verpennt, ändert das nichts daran, dass die Forderung dennoch gültig ist - so noch nicht verjährt. (Manch ein Unterhaltspflichtiger taucht ja erst später auf …)

Kommt dann noch eine Erbschaft der verstorbenen Unterhaltsberechtigten in Betracht, könnte sich eine Erstattungspflicht erhöhen laut SGB XII.

Gruß aus Berlin, Gerd

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