Elternunterhalt - Wohnrecht

Hallo,

Angenommen, es wäre abzusehen, dass Eltern bald Sozialfälle werden, da so gut wie keine Altersvorsorge vorhanden ist und demnächst der finanzielle Ruin droht. Es wäre also demnächst damit zu rechnen, dass die Kinder, je nach Einkommen, unterhaltspflichtig werden. Dazu die erste Frage: wird der nötige Unterhalt immer geteilt, oder zahlt nur das zahlungskräftigste Kind so viel das Sozialamt von ihm fordern kann, falls z.B: drei von vier Kindern wegen eigener Familie und geringem EInkommen nicht zahlen können?
Angenommen weiterhin, das allein zur Zahlung verpflichtete Kind wäre bereit, den Eltern eine kleine Wohnung zur Verfügung zu stellen, die aber noch nicht abbezahlt ist. Wie wirkt sich dies auf die Forderungen vom Sozialamt aus? Wird diese Belastung des Kindes durch Tilgung und Zins mit den Forderungen des Sozialamts verrechnet? Oder wird die Miete dann einfach von den Leistungen des Sozialamts herausgerechnet, und das Kind hat dadurch keine Vorteile, da es nach wie vor für die restliche Sozialhilfe aufzukommen hat und zusätzlich noch die Kosten für die Wohnung der Eltern?
Dann noch eine Zusatzfrage: wenn das unterhaltspflichtige Kind, um den drohenden Ruin der Eltern abzuwenden, den Eltern noch einen größeren Betrag „geliehen“ hätte, wird dieser in irgendeiner Weise als Unterstützung mit angerechnet?

vielen Dank,
Claudia

Hallo Claudia,

Angenommen, es wäre abzusehen, dass Eltern bald Sozialfälle
werden, da so gut wie keine Altersvorsorge vorhanden ist und
demnächst der finanzielle Ruin droht.

hier wird schon mal einiges dazu erklärt:
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/gr…

Es wäre also demnächst
damit zu rechnen, dass die Kinder, je nach Einkommen,
unterhaltspflichtig werden.

Auch diese Fragen sollte diese Seite beantworten.

Gruß, Karin

Hallo,
der Link von KUHmax war schon gut, falls deine Eltern über 65 sind. Falls sie jünger sind, könnte ich noch weiteres dazu sagen.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

Die Eltern sind 63, wie sieht es da aus mit der Grundsicherung? Wie ich das Ganze verstanden habe, gibt es die Grundsicherung erst ab 65?
Es wäre nett, wenn Du mir noch antworten könntest,

Vielen Dank,
Claudia