Der Vater muss evtl. ins Pflegeheim, war die letzten 25 Jahre selbständig, hat sein Geld „aktiv verlebt“ und nichts zurückgelegt. Nun kommt die Unterhaltspflicht auf die beiden Kinder zu.
Der Vater hat heute eine gemeinsame Firma mit dem Sohn, leider noch verschuldet. Wert der Firma mit Grund/Gebäude, etc. ca. 2 Mio. Euro. Allerdings noch ca. 350.000 Euro Schulden zu zahlen.
Das Elternhaus (Eltern sind geschieden) gehört heute noch dem Vater. Der Sohn wohnt schon immer kostenfrei drin und erhält auch sämtliche Nebenkosten, wie Strom, Gas, etc. vom Vater bezahlt. Der Sohn ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist heute 45 Jahre alt.
Alle privaten Versicherungen des Sohnes, wie Lebensversicherungen, Autoversicherung, weitere Kosten, wie Benzin,…laufen über die Firma.
Jetzt steht die Frage an, wer zahlt den Unterhalt, wenn der Vater pflegebedürftig und somit die Kinder unterhaltspflichtig werden.
Der Vater hat nach der Scheidung der Eltern vor ca. 30 Jahren den Unterhalt für die Tochter nicht an die Mutter gezahlt. Dies kann anhand von Belegen heute noch nachgewiesen werden.
Der Sohn ist beim Vater im Haus geblieben und hat immer alles von ihm erhalten.
Muss ich jetzt tatsächlich die Tochter alleine zahlen, da sie Single ist und ein gutes Einkommen hat? Der Sohn verheiratet ist und ein geringes Einkommen hat?
Wer kann dazu weiterhelfen?
Eva