Elternunterhaltspflicht Tochter an Vater

Hallo,

der Vater muss evtl. ins Pflegeheim, war die letzten 35 Jahre selbständig, hat sein Geld „aktiv verlebt“ und nichts zurückgelegt. Nun kommt die Unterhaltspflicht auf die beiden Kinder zu.

Vater hatte erste eine Firma, später eine Firma für den Sohn gegründet, heute eine gemeinsame Firma mit dem Sohn, leider noch verschuldet. Wert der Firma mit Grund/Gebäude, etc. ca. 2 Mio. Euro. Allerdings noch ca. 350.000 Euro Schulden zu zahlen.

Das Elternhaus (Eltern sind geschieden) gehört heute noch dem Vater. Der Sohn wohnt schon immer kostenfrei drin und erhält auch sämtliche Nebenkosten, wie Strom, Gas, etc. vom Vater bezahlt. Der Sohn ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist 45 Jahre alt.
Alle privaten Versicherungen des Sohnes, wie Lebensversicherungen, Autoversicherung, weitere Kosten, wie Benzin,…laufen über die Firma.

Jetzt steht die Frage an, wer zahlt den Unterhalt, wenn der Vater pflegebedürftig und somit die Kinder unterhaltspflichtig werden.

Der Vater hat nach der Scheidung vor ca. 30 Jahren den Unterhalt für die Tochter nicht an die Mutter gezahlt. Dies kann anhand von Belegen noch nachgewiesen werden.
Der Sohn blieb beim Vater im Haus und hat immer alles von ihm erhalten.

Muss jetzt tatsächlich die Tochter alleine zahlen, da sie Single ist und ein gutes Einkommen hat? Der Sohn ist verheiratet und hat ein geringes Einkommen und muss deshalb nicht zahlen?

Wer kann zu diesem Fall weiterhelfen?

Eva

Auch hallo

Bei den Summen um die es geht, wendet man sich wohl besser an eine Kanzlei für Familienrecht. Trotzdem könnte dieser Umstand

Der Vater hat nach der Scheidung vor ca. 30 Jahren den
Unterhalt für die Tochter nicht an die Mutter gezahlt.

…zur Kürzung berechtigen. Analog (da Einzelfallentscheidung) zu http://www.rechtsanwalt.com/news/allgemein/pflegebed…

mfg M.L.

Alle privaten Versicherungen des Sohnes, wie
Lebensversicherungen, Autoversicherung, weitere Kosten, wie
Benzin,…laufen über die Firma.

Das sind doch geldwerte Vorteile, die zu Versteuern wären.

Der Sohn ist
verheiratet und hat ein geringes Einkommen

Vermutlich ist sein Einkommen dann gar nicht mehr so gering.

Ich habe aber nicht den geringsten Schimmer, ob solche geldwerten Vorteile auch bei der Berechung von Unterhaltspflichten berücksichtigt werden.

Ach:
Sollte der Sohnemann regelmäßig „vergessen“, dem Finanzamt gegenüber zu erwähnen, was er von der Firma so alles an Nebenleistungen bezieht, dann - ach, ich überlass das eurer Phantasie.

Hi, http://www.ask-rechtsanwaelte.de/aktuelles-leser/ite…
das mal lesen.
Die Chancen, dass die Pflicht zum Elternunterhalt der Tochter an den Vater verwirkt ist, sind sehr hoch, weil der Vater seiner Unterhaltspflicht an die Tochter nicht nachgekommen ist.
Dann ist da ja noch die Firma, die verkauft werden kann. Denn bei 2 Mio. Wert bleiben nach Abzug der 350.000€ Schulden immer noch 1,65 Mio um dem Vater den Pflegeheimaufenthalt zu bezahlen.
MfG ramses90