Arbeitnehmer „A“ liegt 1,- Euro über der Wahlgrenze zur Privaten Krankenvollversicherung und wählt diese Option. Wenn „A“ nun die Elternzeit wahrnehmen möchte, erhält man für 1 Jahr 67 % seines letzten Gehalts. Dadurch würde er wieder unter die Grenze zur PKV fallen.
Gibt es hierfür eine Regelung oder muss er zur GKV wechseln?
Meines Wissens gibt es keine Regelung diesbezüglich. A würde
wieder Krankenversicherungspflichtig für mind. 3 Jahre.
falsch, einfach mal googeln und auf der Seite des BMFSFJ nachlesen:
Zitat:
"Was bedeutet es, wenn das Elterngeld als abgabenfrei bezeichnet wird?
Es werden keine Beiträge für Sozialversicherungen auf das Elterngeld erhoben. Privat Versicherte zahlen wie bisher beim Bundeserziehungsgeld ihre Beiträge selbst weiter."
Zitat Ende
falsch, einfach mal googeln und auf der Seite des BMFSFJ
nachlesen:
Zitat:
"Was bedeutet es, wenn das Elterngeld als abgabenfrei
bezeichnet wird?
Es werden keine Beiträge für Sozialversicherungen auf das
Elterngeld erhoben. Privat Versicherte zahlen wie bisher beim
Bundeserziehungsgeld ihre Beiträge selbst weiter."
Zitat Ende
Danke für den „freundlichen“ Hinweis. Was hat das bitte mit der Ausgangsfrage bezüglich der Versicherungsfreiheit im Folgejahr zu tun?