Hallo!
Theoretischer Fall:
Arbeitnehmer „A“ liegt 1,- Euro über der Wahlgrenze zur Privaten Krankenvollversicherung und wählt diese Option. Wenn „A“ nun die Elternzeit wahrnehmen möchte, erhält man für 1 Jahr 67 % seines letzten Gehalts. Dadurch würde er wieder unter die Grenze zur PKV fallen.
Gibt es hierfür eine Regelung oder muss er zur GKV wechseln?
Gruß
Falke