Elternverfügung

Hallo rechtskundige Eltern,

ich weiß, das hätte auch im Rechtsbrett stehen können, aber ich hoffe/vermute mal, daß sich auch hier kundige rumtreiben.

Durch einen Fall in der entfernteren Bekanntschaft kam ein Thema zur Sprache bzw. erst so richtig in Bewustsein, das bisher kaum beachtet wurde.
Ein Elternpaar kommt bei einem Unfall ums Leben und hinterläßt zwei Kinder so um die 10 Jahre.
Es gibt keinerlei schriftliche Verfügung, was mit den Kindern passieren soll.
Dadurch entspringt ein Konflikt zwischen Verwandten, dem Jugendamt und einer Patentante.
Angeblich soll es eine mündliche Erklärung gegeben haben, daß die Kinder im Fall der jetzt eingetreten ist bei dieser Patentante leben sollen.
Zeugen, die dies bestätigen, soll es auch geben, allein, es gibt nichts schriftliches.
Dazu meine Frage.
Inwieweit hätte eine schriftliche Erklärung, daß die Kinder im Todesfall der Eltern zu Person X ziehen sollen (nicht verwandt) überhaupt Gültigkeit.
Wer entscheidet im Zweifelsfall, zu wem die Kinder kommen.

Wie ist das mit dem Erbe der Kinder?
Wer kann darüber verfügen, wenn die Kinder noch nicht volljährig sind.

Fragen über Fragen.

Wir haben uns zwar schon mal grob dazu Gedanken gemacht und auch mit Freunden darüber gesprochen. Mit denen haben wir einigermaßen ernsthaft ausgemacht (auf Gegenseitigkeit), daß die Kinder in einem solchen Fall in der jeweils anderen Familie unterkomnmen sollen.
Wie kann man so etwas wasserdicht fixieren, daß es auch juristisch Bestand hat, kann man das überhaupt?

Gandalf

Hallo Gandalf,

so weit ich weiß, entscheidet im Endeffekt das Jugendamt
(kann aber gerichtlich dagegen angegangen werden, dann
entscheidet der Jugendrichter). Dies trifft, so weit ich
weiß, auch bei schriftlichen Verfügungen zu. An die wird
man sich im Allgemeinen halten, trotzdem werden die
anvisierten Eltern auf Tauglichkeit überprüft.

Ich hoffe aber, dass hier jemand das untermauern kann.
Oder widerlegen, wenn’s denn sein muss.

Grüße
Elke

Hallo rechtskundige Eltern,

Hallo Gandalf,

Ein Elternpaar kommt bei einem Unfall ums Leben und hinterläßt
zwei Kinder so um die 10 Jahre.
Es gibt keinerlei schriftliche Verfügung, was mit den Kindern
passieren soll.
Dadurch entspringt ein Konflikt zwischen Verwandten, dem
Jugendamt und einer Patentante.
Angeblich soll es eine mündliche Erklärung gegeben haben, daß
die Kinder im Fall der jetzt eingetreten ist bei dieser
Patentante leben sollen.
Zeugen, die dies bestätigen, soll es auch geben, allein, es
gibt nichts schriftliches.
Dazu meine Frage.
Inwieweit hätte eine schriftliche Erklärung, daß die Kinder im
Todesfall der Eltern zu Person X ziehen sollen (nicht
verwandt) überhaupt Gültigkeit.

Kommt darauf an, wie das verfasst ist. Wir haben eine Verfügung (wir sind eine Patchworkfamilie), dass im Falle meines Ablebens meine Tochter bei meinem Mann bleibt, bei unserer Anwältin hinterlegt. Diese Anwältin ist zeitlgeich sog. „Kinderanwältin“, d. h. sie vertritt im Sinne eines Vormundes die Rechte des Kindes notfalls auch vor Gericht.
Diese Entscheidung kann auch das Familiengericht gegen den Sinn eines zuständigen Jugendamtes treffen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet erscheint.
Die Anwältin könnte in unserem Fall das Kind sogar vor meiner Familie schützen, wenn diese auf Herausgabe des Kindes bestehen würde.

Wer entscheidet im Zweifelsfall, zu wem die Kinder kommen.

Das Familiengericht und das Jugendamt, ausserdem haben Kinder ab dem 5. Lebensjahr Mitspracherecht.
Wir haben aber schon jetzt die Wünsche von Lotti berücksichtigt.

Im Falle unserer beider Ableben hätte ihre erwachsene Schwester zusammen mit unserer Anwältin das Sorgerecht, leben würde sie dann bis zur Volljährigkeit in einem guten Internat, in den Ferien wäre sie bei meinen Schwiegereltern oder meiner ältesten Tochter / meiner Mutter, je nach eigenem Wunsch. Das Internat ist in unserer Nähe, so dass sie die persönlichen Kontakte aufrecht erhalten könnte.

Wie ist das mit dem Erbe der Kinder?

Das Erbe wird von einem Vormund verwaltet. Ausser entstehenden Kosten darf dieser sich nicht am Erbe des Kindes bedienen! IdR sind das vom Gericht bestellte oder selbst bestellte Anwälte. Den genauen juristischen Hintergrund kann ich dir aber jetzt nicht untermauern.
Als mein Mann und ich geheiratet haben, musste ich dem Gericht eine Erklärung abgeben über das zu erwartende oder vorhandene Vermögen meines Kindes
(kostete übrigens 17€, obwohl ich die Musik nicht bestellt hatte, geht automatisch).
Wenn also das Erbe eines Kindes klar ist, kann keiner einfach so Selbstbedienung betreiben. Wenn nötig kann man das zusätzlich durch einen Notar oder Anwalt schützen lassen bis zur Volljährigkeit. Danach verfügt eh das Kind darüber.

Wer kann darüber verfügen, wenn die Kinder noch nicht
volljährig sind.

Keiner darf da wie oben schon erklärt, es dürfen lediglich entstehende Kosten abgerechnet werden, aber auch das muss nachvollziehbar sein und bedeutet keinen Freifahrtschein auf`s Vermögen.

Wir haben uns zwar schon mal grob dazu Gedanken gemacht und
auch mit Freunden darüber gesprochen. Mit denen haben wir
einigermaßen ernsthaft ausgemacht (auf Gegenseitigkeit), daß
die Kinder in einem solchen Fall in der jeweils anderen
Familie unterkomnmen sollen.
Wie kann man so etwas wasserdicht fixieren, daß es auch
juristisch Bestand hat, kann man das überhaupt?

Mein Mann und ich haben ein Testament gemacht, in welchem ganz klar festgelgt ist, dass der jeweils andere erbt, sich weiter um das Kind kümmert und im Sinne des Verstorbenen das Vermögen auch für Lotti verwaltet.
Sollten wir beide sterben, erbt Lotti alles und wird finanziell bis zur Volljährigkeit von unserer Anwältin verwaltet. (meine älteste Tochter ist Haupterbin meiner Mutter und darüber abgesichert)

Viele Grüße
Sabine

Dazu meine Frage.
Inwieweit hätte eine schriftliche Erklärung, daß die Kinder im
Todesfall der Eltern zu Person X ziehen sollen (nicht
verwandt) überhaupt Gültigkeit.
Wer entscheidet im Zweifelsfall, zu wem die Kinder kommen.

Es entscheidet alleine der Familienrichter. Das Jugendamt gibt nur eine Stellungnahme und Empfehlung ab- danach richtet sich aber fast immer der Richter.

Wie ist das mit dem Erbe der Kinder?
Wer kann darüber verfügen, wenn die Kinder noch nicht
volljährig sind.

Der vom Richter bestellte Vormund. Wobei die Pflegeeltern nicht automatisch auch die Vormundschaft haben, das hat in häufigen Fällen das Jugendamt

Wir haben uns zwar schon mal grob dazu Gedanken gemacht und
auch mit Freunden darüber gesprochen. Mit denen haben wir
einigermaßen ernsthaft ausgemacht (auf Gegenseitigkeit), daß
die Kinder in einem solchen Fall in der jeweils anderen
Familie unterkomnmen sollen.
Wie kann man so etwas wasserdicht fixieren, daß es auch
juristisch Bestand hat, kann man das überhaupt?

Du kannst es in ein Testament aufnehmen, aber die entgültige Entscheidung hat immer der Richter. Er muß dabei immer zum Wohl des Kindes entscheiden.

Salute
PS: Meine Frau ist im Jugendamt, und täglich mit solchen Dingen beschäftigt und ich bin dann abends der, bei dem sie alles ablädt und Dampf abläßt :smile:

Hallo,

sagen wir es mal so: Da sitzt ein Vormundschaftsrichter und muss seinen Job tun, nämlich im Interesse des Kindeswohles in so einer schweren Situation eine Entscheidung treffen. Das Jugendamt wird eine Stellungnahme abgeben, je nach Alter des Kindes werden auch seine persönlichen Wünsche mehr oder weniger stark berücksichtigt, …

Und dann gibt es da ggf. ein schriftliches Dokument der Eltern, in dem diese festgelegt haben, wer warum die Kinder haben soll. Sind diese Beweggründe nachvollziehbar, dann ist ein solches Dokument doch die perfekte Steilvorlage, mit der der Richter guten Gewissens zu einer schnellen und guten Entscheidung kommen kann.

D.h. rein formalrechtlich bringt so ein Dokument nicht viel, ist auch nicht gesetzlich näher definiert, …, faktisch ist es aber für das Gericht eine große Hilfe und wird sicher auch entsprechend berücksichtigt werden.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Gandalf!

Ganz kurze antwort, was ich persönlich bereits getan habe:
Ich habe es im Jugendamt schriftlich kundgetan.

Die Beamtin, eine sehr nette Dame, hat ein Text im PC eingegeben, mir dann vorgelesen und dann beide unterschrieben. Dieses Zettel ist in der Akte meines sohnes gelandet. Sollte mich was passieren, steht dort mein wunsch, wo und von wem David großgezogen weden soll.
Die Dame sagte mir dann (und schrieb das auch auf dem Zettel), daß im Fall, daß ich aus welchen Grund auch immer (es muß nicht nur Tod sein!) nicht mehr in der Lage sein sollte, David zu erziehen, ist mein ausdrücklichen wunsch, daß XY das übernimmt. Dann kommt Adresse und Tel von XY und den Vermerk, daß XY darüber informiert und auf jeden fall damit einverstanden ist.

Sollte ich mal unfähig sein, David großzuziehen (zB ich liege in Komma, sehr großes Schlaganfall; Gefägnis;…) wird dieses Zettel den zuständiger Richter vorgelegt und wird auf jeden Fall in seiner Entscheidung berücksichtigt (und eine sehr große Rolle dabei spielen, wie es mir mitgeteilt wurde).

Mehr kann ich, glaube ich, nicht machen.

Ich hoffe ich habe dir damit ein bißchen geholfen, auch wenn ich keine Expertin bin!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena