Hallo rechtskundige Eltern,
Hallo Gandalf,
Ein Elternpaar kommt bei einem Unfall ums Leben und hinterläßt
zwei Kinder so um die 10 Jahre.
Es gibt keinerlei schriftliche Verfügung, was mit den Kindern
passieren soll.
Dadurch entspringt ein Konflikt zwischen Verwandten, dem
Jugendamt und einer Patentante.
Angeblich soll es eine mündliche Erklärung gegeben haben, daß
die Kinder im Fall der jetzt eingetreten ist bei dieser
Patentante leben sollen.
Zeugen, die dies bestätigen, soll es auch geben, allein, es
gibt nichts schriftliches.
Dazu meine Frage.
Inwieweit hätte eine schriftliche Erklärung, daß die Kinder im
Todesfall der Eltern zu Person X ziehen sollen (nicht
verwandt) überhaupt Gültigkeit.
Kommt darauf an, wie das verfasst ist. Wir haben eine Verfügung (wir sind eine Patchworkfamilie), dass im Falle meines Ablebens meine Tochter bei meinem Mann bleibt, bei unserer Anwältin hinterlegt. Diese Anwältin ist zeitlgeich sog. „Kinderanwältin“, d. h. sie vertritt im Sinne eines Vormundes die Rechte des Kindes notfalls auch vor Gericht.
Diese Entscheidung kann auch das Familiengericht gegen den Sinn eines zuständigen Jugendamtes treffen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet erscheint.
Die Anwältin könnte in unserem Fall das Kind sogar vor meiner Familie schützen, wenn diese auf Herausgabe des Kindes bestehen würde.
Wer entscheidet im Zweifelsfall, zu wem die Kinder kommen.
Das Familiengericht und das Jugendamt, ausserdem haben Kinder ab dem 5. Lebensjahr Mitspracherecht.
Wir haben aber schon jetzt die Wünsche von Lotti berücksichtigt.
Im Falle unserer beider Ableben hätte ihre erwachsene Schwester zusammen mit unserer Anwältin das Sorgerecht, leben würde sie dann bis zur Volljährigkeit in einem guten Internat, in den Ferien wäre sie bei meinen Schwiegereltern oder meiner ältesten Tochter / meiner Mutter, je nach eigenem Wunsch. Das Internat ist in unserer Nähe, so dass sie die persönlichen Kontakte aufrecht erhalten könnte.
Wie ist das mit dem Erbe der Kinder?
Das Erbe wird von einem Vormund verwaltet. Ausser entstehenden Kosten darf dieser sich nicht am Erbe des Kindes bedienen! IdR sind das vom Gericht bestellte oder selbst bestellte Anwälte. Den genauen juristischen Hintergrund kann ich dir aber jetzt nicht untermauern.
Als mein Mann und ich geheiratet haben, musste ich dem Gericht eine Erklärung abgeben über das zu erwartende oder vorhandene Vermögen meines Kindes
(kostete übrigens 17€, obwohl ich die Musik nicht bestellt hatte, geht automatisch).
Wenn also das Erbe eines Kindes klar ist, kann keiner einfach so Selbstbedienung betreiben. Wenn nötig kann man das zusätzlich durch einen Notar oder Anwalt schützen lassen bis zur Volljährigkeit. Danach verfügt eh das Kind darüber.
Wer kann darüber verfügen, wenn die Kinder noch nicht
volljährig sind.
Keiner darf da wie oben schon erklärt, es dürfen lediglich entstehende Kosten abgerechnet werden, aber auch das muss nachvollziehbar sein und bedeutet keinen Freifahrtschein auf`s Vermögen.
Wir haben uns zwar schon mal grob dazu Gedanken gemacht und
auch mit Freunden darüber gesprochen. Mit denen haben wir
einigermaßen ernsthaft ausgemacht (auf Gegenseitigkeit), daß
die Kinder in einem solchen Fall in der jeweils anderen
Familie unterkomnmen sollen.
Wie kann man so etwas wasserdicht fixieren, daß es auch
juristisch Bestand hat, kann man das überhaupt?
Mein Mann und ich haben ein Testament gemacht, in welchem ganz klar festgelgt ist, dass der jeweils andere erbt, sich weiter um das Kind kümmert und im Sinne des Verstorbenen das Vermögen auch für Lotti verwaltet.
Sollten wir beide sterben, erbt Lotti alles und wird finanziell bis zur Volljährigkeit von unserer Anwältin verwaltet. (meine älteste Tochter ist Haupterbin meiner Mutter und darüber abgesichert)
Viele Grüße
Sabine