Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
zur Geburt meiner Tochter habe ich 1,5 Jahre Elternzeit genommen. Jetzt ist sie 7 Jahre alt und ich würde gerne die restliche Elternzeit für mich in Anspruch nehmen. Habe gelesen das es nur bis zum 8. Lebensjahr möglich ist. Was muß ich bedenken? Brauche ich triftige Gründe dafür? Wie muß ich vorgehen?
Vielen Dank im Vorraus.
Carmen.
Hallo Carmen,
sie müssen den Antrag auf Elternzeit mindestens 7 Wochen vor deren Beginn beim AG stellen. Der AG hat dananch 4 Wochen Zeit, ueber diesen Antrag zu entscheiden. D. h. er ist nicht verpflichtet, Ihnen die EZ zu gewaehren. Ist Ihr AG einverstanden, so endet die EZ spaetestens einen Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.
Der Antrag selbst kann formlos beim AG gestellt werden, eine Angabe von Gruenden ist nicht erforderlich.
Viele Grüße!
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Hallo Carmen,
ich habe dazu folgende Gesetzesregelung gefunden:
- Dauer des Erziehungsurlaubs
Wie bisher besteht der Anspruch auf Erziehungsurlaub nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
Das bedeutet, daß beim Erziehungsurlaub von Müttern der Erziehungsurlaub erst nach dem Ablauf der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist beginnt und deshalb nicht volle 3 Jahre erreicht. Bei Männern kann der Erziehungsurlaub dagegen bereits mit der Geburt des Kindes und damit volle 3 Jahre dauern.
Die gesetzliche Grenze des § 15 Abs. 2 BEerzGG bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gilt auch für die Geburt von Zwillingen oder Drillingen. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nicht.
- Neu: 8. Lebensjahr
Als wichtige Neuerung hat der Gesetzgeber in § 15 Abs. 2 BEerzGG eingeführt, daß der Erziehungsurlaub mit einem Anteil von bis zu 12 Monaten auf eine spätere Lebenszeit des Kindes übertragen werden darf. Dieses Übertragungsrecht besteht bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes.
Achtung: Das Recht auf Übertragung von 12 Monaten Erziehungsurlaub, z.B. auf das erste Schuljahr des Kindes, besteht aber nur, wenn der Arbeitgeber diesem Splitting zustimmt! Umfang und Grenzen der Ablehnungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber in der nächsten Folge.
Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen.
Gruß Verena
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Aus irgendeinem Grunde ist diese Mail/Anfrage bei mir in der Mailbox nicht aufgetaucht, tut mir leid. Ich denke, dass deine Frage mittlerweile beantwortet und geklärt ist.
Grüße G.