Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist am 20.05.2007 geboren, anschließend bin ich drei Jahre in Elternzeit gegangen.
Ich möchte nun nach Ablauf der Elternzeit nicht mehr zu meinem alten Arbeitgeber zurück, da ich in unmittelbarer Nähe eine andere Teilzeitstelle gefunden habe und dort bleiben möchte.
Zu wann und wie genau muß ich meine alte Stelle kündigen??
Welche Fristen sind einzuhalten?
Muß ich zum Monatsende kündigen? Eigentlich müsste ich doch am 21.05.2010 wieder arbeiten gehen, oder?
Bedanke mich schon mal für Ihre Antwort!
Hallo,
gemäß § 19 BEEG sollten Sie bis spätestens 19.2.2010 (Zugang beim AG) per 19.5.2010 kündigen.
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der Elternzeit
Wenn Ihr Kind am 20. geboren ist, endet die Elternzeit einen Tag vor dem dritten Geburtstag. Ende Elternzeit ist also am 19.05.2010
Text:
Datum: 10.02.2010
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich gemäß 19 BEEG fristgerecht zum 19.05.2010 mein Arbeitsverhältnis.
Bitte lassen Sie mir bis dahin ein qualifizierendes Arbeitszeugnis (und ggf. meine Lohnsteuerkarte 2010)zukommen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen