Elternzeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin momentan in Elternzeit und habe vorher teilzeit vormittags gearbeitet. Nun sind
2 Vollzeitbeschäftigte aus der Elternzeit gekommen und fangen jetzt an Teilzeit
vormittags zu arbeiten. Ich fange wieder am 1.9. an zu arbeiten. Mein Arbeitgeber
meinte nun, dass wir dann mal schauen müssen, da ja nich alle vormittags arbeiten
können, da dann ja keiner mehr nachmittags arbeitet. ich befürchte nun das mein
Arbeitgeber wenn ich wieder komme von mir verlangt nachmittags zu arbeiten. Weiss
einer von euch da den rechtlichen Stand? Es kann doch nich sein, nur weil ich als
letztes aus der Elternzeit komme, dass ich dann nachmittags arbeiten muss. Schließlich
habe ich vorher schon Teilzeit gearbeitet und das vormittags. Und mein Arbeitgeber
weiss doch wann ich wieder komme. Dann müsste er doch eher den zwei
Vollzeitbeschäftigten sagen, dass wenn Sie jetzt nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten
möchten dies nur nachmittags geht?! Oder? Vielen Dank im voraus für euren Rat.

Hallo, wichtig ist was im Arbeitsvertrag steht. Steht da Teilzeit/vormittags dann ist alles i. O. Steht das nicht da, dann kannst du evtl. auf dein Gewohnheitsrecht pochen. Das weiß ich aber nicht genau.
Du musst auf andere Antworten warten.
Gruß G.

Hallo,

der AG ist nur verpflichtet dir deinen Job oder einen gleichwertigen frei zu halten. Es sei denn, dass ist anders schriftlich festgehalten. Vielleicht, kannst du noch mal mit deinem AG reden, dass er euch 3 so einteilt, dass jeder mal nachmittags arbeitet und vielleicht kannst du dann als Argument anführen, dass du die einzige warst, die bis jetzt immer Teilzeit gearbeitet hast! Rechtliche 'Grundlagen gibt es meines Wissens nach nicht.

Hier nur allgemein: Teilzeit während der Elternzeit

Teilzeit während der Elternzeit ist bis zu einer Erwerbstätigkeit vom maximal 30 Stunden pro Woche für jeden Elternteil zulässig.

Über den Antrag auf eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen einigen. In einem solchen Antrag sollte auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden.

Kann zunächst keine Einigung zur Regelung der Teilzeit gefunden werden, kann die Arbeitnehmervertretung als vermittelnder Akteur hinzugezogen werden.

Kein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit besteht

* in Kleinbetrieben mit bis zu 15 Beschäftigten (Auszubildende nicht mitgezählt)
* bei einem Arbeitsverhältnis von ununterbrochen weniger als sechs Monaten
* bei einer Arbeitszeitverringerung für weniger als drei Monate und weniger als 15 Wochenstunden
* wenn dringende betriebliche Gründe dem Anspruch entgegenstehen und der Antrag weniger als 7 Wochen vor geplantem Beginn schriftlich dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde…^

Eine Ablehnung der beanspruchten Verringerung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung erfolgen. Hiergegen kann der Arbeitnehmer vor einem Arbeitsgericht klagen. ^

3.b Weitere Regelungen

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an die Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nur in besonderen Fällen nach Beantragung beim Gewerbeaufsichtsamt kündigen. Arbeitnehmer können zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Am besten du sprichst noch mal mit deinem AG und den Kollegen, da läßt sich bestimmt eine Lösung finden.

Sorry, dass ich dir nichts anderes sagen konnte! Ich hoffe, ich konnte trotzdem ein bisschen helfen!

Lieben Gruß,

Nicole