Elternzeit

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte da eine Frage:
Ich habe am 17.10.09 entbunden,wurde danach noch bis zum 10.12.09 mit vollem Gehalt bezahlt.Danach begann dann meine 3 jährige Elterzeit.!
Nun sagt der Steuerberater meiner Chefin (ich arbeite in einer gyn. Praxis als Arzthelferin) daß ich am 17.10.12
meinen Dienst wieder antreten müsse.Ich sei ja auch ab dem Zeitpunkt nicht mehr krankenversichert.
Die vorherige Aussage eines anderen Steuerberaters(die Praxis wurde zwischenzeitlich veräußert und ich bekam eine neue Chefin) lautete allerdings ich müsse im Dez. 2012 meine Arbeit wieder aufnehmen.
Ich bin seit ca 17 Jahren im Beruf.
Welche dieser Aussagen stimmt denn nun?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
MfG H.Böning

Falsche Sorte Abmahnung
Sorry Helga Boehning,
ich bin Experte fuer eine andere Art Abmahnung, siehe:

http://vermehrfachung.wordpress.com/2012/06/30/anfra…

Suchen Sie auf „Wer-Weiss-Was“ besser nach ARBEITSRECHT.
Uebrigens sollten Sie bei derartigen Anfragen nicht Ihren richtigen Namen nennen.

Viele Gruesse,
Veranda

Sorry, Helga, nicht mein Fachgebiet.

Hallo Frau Böning,

isz eigentlich ganz einfach. Grundsätzlich beginnt zwar die Elternzeit mit der Geburt des Kindes, aber es ist z.B. auch durchaus möglich nach Ende des Mutterschutzes in die Elternzeit zugehen d.h. in ihrem Fall Beginn die Elternzeit am 10.12.2009 und Endet am 10.12.12. Ihr erster Arbeitstag ist dann der 11.12.12.

Sonderfall währe aber wenn Sie Elterngeld bereits am Geburt des Kindes erhalten haben, dann währe auch die Elternzeit am 17.10.2012 beendet.

Übrigens was auch noch wichtig ist - Urlaub:
„Ein eventueller Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt nicht, sondern wird auf die Zeit des Wiedereinstiegs übertragen. Für den Urlaubsanspruch der Elternzeit gilt, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, für jeden vollendeten Elternzeit-Monat ein Zwölftel Urlaubstage abzuziehen. Dies gilt aber nur insofern, falls der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht während der Elternzeit in Teilzeit weiter beschäftigt war.“

Ich hoffe ich brachte etwas Licht ins dunkle.

Hallo,

du musst am 17.10.2012 wieder mit arbeiten anfangen, da deine Elternzeit mit Vollendung des 3. Lebensjahres deines Kindes endet und das wäre in deinem Fall der 16.10.2012.

Grüße
Caddy