Elternzeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe bis Ende Februar 2013 Elternzeit für mein erstes Kind - geb. 2010.
Jetzt kommt Mitte August 2012 das zweite Kind. Das Urteil (BAG, 9 AZR 391/08) habe ich gelesen und hoffentlich auch verstanden. Doch meine Frage bleibt: Reicht es dann bei meinem Arbeitgeber im Januar 2013 - also 8 Wochen vorher - Bescheid zu geben, dass ich für das zweite Kind nochmal 2 +1 Jahr in Elterzeit gehen möchte ?

Wenn ich richtig rechne, würde ich dann bis Februar 2016 in Elternzeit sein, korrekt ?

Gruss Judith

Hallo,

du musst beim Arbeitgeber aber vorher schon angeben, dass du die Restmonate hinten anhängen willst. Verweise in deinem Schreiben an den AG auf das Urteil. Deine erste Elternzeit endet mit der Geburt des zweiten Kindes, ab da beginnt dann deine zweite Elternzeit.

Grüße
Caddy