Liebe/-r Experte/-in,
ich habe bis Ende Februar 2013 Elternzeit für mein erstes Kind - geb. 2010.
Jetzt kommt Mitte August 2012 das zweite Kind. Das Urteil (BAG, 9 AZR 391/08) habe ich gelesen und hoffentlich auch verstanden. Doch meine Frage bleibt: Reicht es dann bei meinem Arbeitgeber im Januar 2013 - also 8 Wochen vorher - Bescheid zu geben, dass ich für das zweite Kind nochmal 2 +1 Jahr in Elterzeit gehen möchte ?
Wenn ich richtig rechne, würde ich dann bis Februar 2016 in Elternzeit sein, korrekt ?
Gruss Judith