Elternzeit

Hallo Arbeitsrechtler,

ich hoffe, ich bin hier richtig. Es geht darum, wann genau die Elternzeit, sofern nach der Geburt beantragt, beginnt. Beginnt die am Tag nachdem der Mutterschutz endet oder am Tag nach der Entbindung?

Nehmen wir mal an am 8.8. wäre Entbindungstermin, dann geht der Muterschutz bis zum 3.10. Wenn die Elternzeit 12 Monate beträgt und nach dem Mutterschutz beginnt, würde sie ja bis zum 3.10.2009 gehen. Oder lieg ich da falsch?

Wie ist das mit einem befristet Arbeitsvertrag der mit oben angenommenen Daten im November 2008 endet, also während der Elternzeit. Läuft der einfach aus oder wie ist das?

Vielen Dank für Eure Mühen, Gruß von Suse

Hallo Arbeitsrechtler,

ich hoffe, ich bin hier richtig. Es geht darum, wann genau die
Elternzeit, sofern nach der Geburt beantragt, beginnt. Beginnt
die am Tag nachdem der Mutterschutz endet oder am Tag nach der
Entbindung?

Hallo Suse,

bin kein Arbeitsrechtler, aber ich kämpfe mich gerade durch.
Das Elterngeld gibt es für 12 Monate, frühestens ab dem Tag der Geburt. Du kannst es auch für den 2. - 13. Monat beantragen (oder bis zum 15. Monat wenn Dein Partner auch in Elterzeit geht).

Das Mutterschaftsgeld - so habe ich verstanden - wird auf jeden Fall darauf angerechnet. Also bleiben die statt 12 oder max. 14 Monate nur 12 o. 14 Monate abzüglich der Dauer des Mutterschutzes (nach der Geburt)

Gruß,
ibns

Hi Suse,
Ich glaube da wirst Du geholfen
Die Fragen werden von einer Rechtsanwältin, die sich bestens auf dem Gebiet auskennt und zudem ausgesprochen nett ist. Mir hat sie damals auch sehr geholfen und ich empfehle sie sehr gerne weiter.
Schöne Grüße,
Helena

http://www.rund-ums-baby.de/recht/

Hallo Suse,
nach der Entbindung beginnt der Mutterschutz (normalerweise 8 Wochen) in dieser Zeit besteht Beschhäftigungsverbot. Die Elternzeit beginnt danach und muß beim AG beantragt werden. Achtung, das mußt Du 6 Wochen vor Beginn tun. (DH man hat nach der Geburt nur 2 Wochen, das ist ziemlich knapp, wenn man z.B. nach Kaiserschnitt ne Woche im KH bleiben muß)
De facto ist die Beantragung ne reine Formsache, da sie der AG nicht ablehnen darf.
In dem geschilderten Fall müßte man am 3.10.09 wieder arbeiten.

Ein befristeter Vertrag läuft einfach aus.

Noch ein Tipp:
alles vorbereiten, ausfüllen undfrankierte Umschläge bereithalten, dann kanns der Partner o. Freunde lossenden.
PP

Das Elterngeld gibt es für 12 Monate, frühestens ab dem Tag
der Geburt. Du kannst es auch für den 2. - 13. Monat
beantragen (oder bis zum 15. Monat wenn Dein Partner auch in
Elterzeit geht).

Das ist falsch

Elterngeld wird nur für 14 Monate nach Geburt des Kindes bezahlt, dh spätere Antragstellung verlängert nicht den Bezugszeitraum. (Ausnahme Dehnung auf 24 Monate bei Halbierung der Bezüge)

siehe
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=766…

Hi!

ich hoffe, ich bin hier richtig. Es geht darum, wann genau die
Elternzeit, sofern nach der Geburt beantragt, beginnt. Beginnt
die am Tag nachdem der Mutterschutz endet oder am Tag nach der
Entbindung?

Der Anspruch der Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes, dauert längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, allerdings wird die Mutterschutzfrist angerechnet.

Nehmen wir mal an am 8.8. wäre Entbindungstermin, dann geht
der Muterschutz bis zum 3.10. Wenn die Elternzeit 12 Monate
beträgt und nach dem Mutterschutz beginnt, würde sie ja bis
zum 3.10.2009 gehen. Oder lieg ich da falsch?

Das hängt schlicht davon ab, ab welchem Datum die Elternzeit beantragt ist!
Einfach nur 12 Monate ist ein wenig schwierig - woher soll der AG wissen, ab WANN?

Wie ist das mit einem befristet Arbeitsvertrag der mit oben
angenommenen Daten im November 2008 endet, also während der
Elternzeit. Läuft der einfach aus oder wie ist das?

Der läuft einfach aus.

LG
Guido
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

Danke erstmal…
… da hier Uneinigkeit herrscht, werde ich mich andersweitig erkundigen.

Vielen Dank trotzdem an alle und einen lieben Gruß!

hallo suse,
guido hat recht, ich bin davon ausgegangen du willst nur ein jahr zu haus bleiben(bezug elterngeld). geht natürlich länger
pp

Uneinigkeit? Hier?? Niemals!!!
Hi!

Pat und ich haben doch (eigentlich) das Gleiche gesagt, einen Link hast Du auch bekommen (da steht eigentlich alles drin)…

Klar ist es immer besser, sich an mehrere Quellen zu wenden, lass Dich allerdings warnen, denn: Von 5 Leuten bekommst Du vermutlich 7 Aussagen :smile:

LG
Guido

ihr beiden…
…etwas Zeit ist noch, ich werde mir bei Gelegenheit mal einen Termin beim Jugendamt holen (die in Berlin dafür zuständig sind), ich denke, die werden mir am kompetentesten weiter helfen. Vielen Dank nochmal für Eure Tipps und den link!