Elternzeit

Hallo Zusammen,

weiß nicht, ob das hier das richtige Unterforum ist. Wenn nicht bitte Thread verschieben…:smile:

Angenommen Mutter M würde gern nach ihrem Mutterschutz direkt Elternzeit nehmen. Ist das richtig, dass sie dieses schriftlich spätestens eine Woche nach der Geburt getan haben muss?

Wie könnte so eine „Erklärung“ aussehen?

Reicht bei sowas grundsätzlich ein zweizeiler aus so nach dem Motto - ich gehe vom XX.XX.-XX.XX in Elternzeit?
Worauf wäre sonst noch zu achten?

LG, horde

Hallo,

Angenommen Mutter M würde gern nach ihrem Mutterschutz direkt
Elternzeit nehmen. Ist das richtig, dass sie dieses
schriftlich spätestens eine Woche nach der Geburt getan haben
muss?

‚‚1Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. 2Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. …
Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund eine sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes anschließende Elternzeit nicht rechtzeitig verlangen, können sie dies innerhalb einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen.‘‘

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

Worauf wäre sonst noch zu achten?

Warum die Mutter die Elternzeit nicht rechtzeitig [regulär] beantragen konnte.

MfG

Hm, wieso denn "nicht rechtzeitig eingereicht???

Vergiss es …
… ich habe in der Ursprungsfrage was falsch gelesen.

Puh, dachte schon ich hätte was falsch gemacht *hihi*
DANK Dir!

Neee …
… ich war wohl eher im Halbschlaf, als ichs geschrieben habe. :wink: