Weiß leider nicht, ob das die richtige Rubrik ist, so stelle ich meine Frage mal in 2 Rubriken.
Also…
eine Freundin von mir nahm 1 Jahr Elternzeit, danach ist sie wieder arbeiten gegangen.
Verschenkt man dadurch die 2 Jahre, oder können die irgendwann nachgeholt werden?
Sie wurde jetzt von ihrem AG gekündigt und stellt sich die Frage, ob ihr noch EZ „zusteht“.
Weiß das vielleicht jemand?
Danke
Susanne
Hallo Susanne,
der AG und der AN können nach Ablauf der Elternzeit kündigen. Deine Freundin hat keinen Anspruch mehr auf die 2 Jahre, da sie nur ein Jahr genommen hatte, gilt das als Verzicht auf die restliche Zeit.
Gruß
Miriam
Das kommt drauf an
Hi,
was will Deine Freundin mit der Elternzeit?
Möchte sie gern den Kündigungsschutz der Elternzeit ausnutzen, so ist das nicht mehr möglich - die Mutter muss rechtzeitig dem Arbeitgeber das Ender der Elternzeit ankündigen. Wird sie danach gekündigt, ist das rechtens, auch wenn dies innerhalb 3 Jahre nach der Geburt passiert.
Aber: Es ist ihr natürlich möglich, zu Hause zu bleiben, bis das Kind 3 ist und bspw. ALGII zu beziehen. Bis zum 3. Geburtstag darf sie kein Amt zum Arbeiten zwingen. Elterngeld erhält sie allerdings nicht mehr…
LG Leni